Surfen auf Pornoseiten kann zu fristloser Kündigung führen

11.07.2005
Arbeitnehmern kann beim Surfen auf Pornoseiten im Internet während der Dienstzeit die fristlose Entlassung drohen. Ob die Kündigung in einem solchen Fall

Arbeitnehmern kann beim Surfen auf Pornoseiten im Internet während der Dienstzeit die fristlose Entlassung drohen. Ob die Kündigung in einem solchen Fall wirksam ist, hängt von der Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls ab, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (2 AZR 581/04).

Damit muss sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erneut mit dem Fall eines Schichtführers in einem BASF-Werk befassen, der gegen seine Kündigung wegen der Privatnutzung des Internets geklagt hatte.

Im konkreten Fall hat der Angestellte bislang erfolgreich gegen seine Entlassung geklagt. Der Kläger hatte Zugriffe auf Pornoseiten während seiner Arbeitszeit eingeräumt. (cm)

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