Inwieweit darf ein Internet-Provider die Verbindungsdaten seiner Kunden speichern und aufheben? Diese Frage wird Ende Mai das Amtsgericht Darmstadt zu entscheiden haben. Grund ist eine Klage einer Privatperson gegen das Unternehmen T-Online.
Dem Anwalt des Klägers zufolge ist es bei dem Provider üblich, mehrere Monate lang zahlreiche Daten der Kunden zu speichern: zum Beispiel mit welcher IP-Adresse sie sich im Internet bewegen, zu welchen Zeiten sie eingewählt waren und welche Datenmengen dabei übertragen wurden. Aufgrund des Telekommunikationsgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes dürften Internet-Provider allerdings nur dann Verbindungsdaten speichern, wenn dies für den Betrieb oder zur Abrechnung des Anschlusses notwenig ist - so der Anwalt. Bei einer Flatrate, wie sie der Kläger bei T-Online besitze, sei all dies nicht erforderlich. (tö)