Technik & Know-how: PCs und der Hitzetod – Ursachen, Messwerte, Vorbeugung

Bernhard Haluschak war bis Anfang 2019 Redakteur bei der IDG Business Media GmbH. Der Dipl. Ing. FH der Elektrotechnik / Informationsverarbeitung blickt auf langjährige Erfahrungen im Server-, Storage- und Netzwerk-Umfeld und im Bereich neuer Technologien zurück. Vor seiner Fachredakteurslaufbahn arbeitete er in Entwicklungslabors, in der Qualitätssicherung sowie als Laboringenieur in namhaften Unternehmen.

Gerling Allgemeine Versicherung AG

Ein PC verursacht auf Grund eines überhitzten beziehungsweise defekten Bauteils einen Brand im Unternehmen oder im Heimbereich. Zu dieser Ausgangssituation stellte tecCHANNEL namhaften Versicherungsgesellschaften folgende Fragen: Werden die Schäden am PC und die verursachten äußeren Schäden von der Versicherung übernommen? In welchem Umfang? Gibt es Ausnahmen, bei denen die Versicherung nicht zahlt?

Frau Silvia Teuber, Unternehmenskommunikation-Presse beim Gerling-Versicherungs-Konzern, beantwortete die Fragen wie folgt:

Bei Gerling ist im Rahmen der Geschäftsbedingungen der gesamte private Hausrat gegen die Gefahr „Brand“ versichert. Brand definiert sich als ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Im Rahmen der Gerling Hausratversicherung sind die versicherten Sachen grundsätzlich zum Neuwert versichert. Zerstörter oder abhanden gekommener Hausrat wird also zum Wiederbeschaffungswert der Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand reguliert.

Neben der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles, welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, sind unter anderem auch Kurzschluss- und Überspannungsschäden nach den Geschäftsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versichert bleiben aber so genannte Folgeschäden eines durch Kurzschluss hervorgerufenen Brandes.

Führt beispielsweise ein defektes Bauteil innerhalb des PCs zu einem Kurzschluss und entsteht im Weiteren hierdurch ein Brand, so besteht Versicherungsschutz für alle Hausratgegenstände mit Ausnahme der bereits durch Kurzschluss zerstörten PC-Teile.

Vor den Folgen eines Brandes im gewerblichen Bereich kann eine Elektronik-Versicherung schützen. Weitere Details hierzu siehe im § 2 in den Allgemeinen Bedingungen von Gerling. Für weitere äußere Schäden, die über die versicherten Geräte hinausgehen, kommt die Elektronik-Versicherung jedoch nicht auf. Je nachdem, welche weiteren Schäden der Brand verursacht, greifen unterschiedliche Versicherungsprodukte.

Zur Startseite