Technik & Know-how: PCs und der Hitzetod – Ursachen, Messwerte, Vorbeugung

Bernhard Haluschak war bis Anfang 2019 Redakteur bei der IDG Business Media GmbH. Der Dipl. Ing. FH der Elektrotechnik / Informationsverarbeitung blickt auf langjährige Erfahrungen im Server-, Storage- und Netzwerk-Umfeld und im Bereich neuer Technologien zurück. Vor seiner Fachredakteurslaufbahn arbeitete er in Entwicklungslabors, in der Qualitätssicherung sowie als Laboringenieur in namhaften Unternehmen.

LVM-Versicherungen

Auf unseren Fragenkatalog nahm Frau Birgit Friedrich, tätig im Bereich Verkaufsförderung in der Sachabteilung der LVA-Versicherungen, wie folgt Stellung:

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen definieren den Begriff „Brand“ folgendermaßen: „Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Sofern der Brand-Begriff erfüllt ist, ist ein Schaden am privat oder gewerblich genutzten PC versichert. Für die Regulierung des privat genutzten PC ist die Hausratversicherung und für den gewerblich genutzten PC die Geschäftsinhalts- oder Elektronikversicherung zuständig. Wichtig hierbei ist, dass dem jeweiligen Vertrag die aktuellen Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen. Bei den älteren Versicherungsbedingungen kann nämlich der „Betriebsschaden“ am PC nicht mitversichert sein.

Die durch den PC-Brand entstehenden Folgeschäden am Hausrat oder am Geschäftsinhalt gelten ebenfalls als mitversichert. Sofern durch den Folgeschaden Gebäudebestandteile, wie zum Beispiel Verrußung der Tapeten oder Bodenbeläge, betroffen sind, wird dieser Schaden in der Regel im Privatbereich über die Wohngebäudeversicherung und im gewerblichen Bereich über die Gebäudeversicherung ausgeglichen. Sofern eine Reparatur der beschädigten Gegenstände nicht möglich ist, sind diese grundsätzlich zum Neuwert versichert.

Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

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