Telefonanlage: zehnjähriger Wartungsvertrag ist unwirksam

04.07.2003
Die in einem formularmäßig geschlossenen Wartungsvertrag über eine gekaufte Telefonanlage bestimmte zehnjährige Vertragslaufzeit ist unwirksam. Der Besitzer einer solchen Telefonanlage kann auch schon früher diesen Wartungsvertrag aufkündigen. Das Landgericht Saarbrücken hielt eine vorzeitige Vertragskündigung für wirksam, weil dem Kunden keine Möglichkeit offenstand, die alte Telefonanlage auf ISDN-Standards umzurüsten. Im Hinblick auf den rasanten technischen Fortschritt in den 90-er Jahren ist ein Festhalten am Zehnjahresvertrag unzumutbar. Es würde eine gravierende Benachteiligung darstellen, wenn der Telefonanlagenbesitzer noch über Jahre hinweg eine völlig veraltete und überteuerte Anlage behalten und warten lassen müsste (Landgericht Saarbrücken, Az.: 11 S 319/00). (jlp)

Die in einem formularmäßig geschlossenen Wartungsvertrag über eine gekaufte Telefonanlage bestimmte zehnjährige Vertragslaufzeit ist unwirksam. Der Besitzer einer solchen Telefonanlage kann auch schon früher diesen Wartungsvertrag aufkündigen. Das Landgericht Saarbrücken hielt eine vorzeitige Vertragskündigung für wirksam, weil dem Kunden keine Möglichkeit offenstand, die alte Telefonanlage auf ISDN-Standards umzurüsten. Im Hinblick auf den rasanten technischen Fortschritt in den 90-er Jahren ist ein Festhalten am Zehnjahresvertrag unzumutbar. Es würde eine gravierende Benachteiligung darstellen, wenn der Telefonanlagenbesitzer noch über Jahre hinweg eine völlig veraltete und überteuerte Anlage behalten und warten lassen müsste (Landgericht Saarbrücken, Az.: 11 S 319/00). (jlp)

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