Telefonitis im Job

01.02.2007

Ausschweifendes Surfen im Internet und privates Telefonieren muss ein Arbeitgeber nicht dulden. Der Missbrauch des Diensthandys kann sogar ohne vorherige Abmahnung zu einer fristlosen Entlassung führen, entschied im Jahr 2005 das Landesarbeitsgericht Hessen.

Jetzt berichten die Arag-Experten von einem anders gelagerten Fall. Zwar hatte der betroffene Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen fast sieben Stunden im Internet gesurft beziehungsweise mit dem Diensthandy privat telefoniert, die folgende fristlose Kündigung hatte dennoch vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein keinen Bestand.

Der Geschäftsführer der Firma hatte ähnliche Eskapaden des Angestellten nämlich vorher zwar gerügt, aber letztendlich geduldet. Daher durfte dem Dauersurfer nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 5 Sa 49/06).

Marzena Fiok

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