Telefonitis kostet nicht unbedingt den Job

29.01.2007
Wer private Telefonate zunächst duldet, darf nicht fristlos kündigen.

Ausschweifendes surfen im Internet und privates Telefonieren muss ein Arbeitgeber nicht dulden. Der Missbrauch des Dienst-Handys kann sogar ohne vorherige Abmahnung zu einer fristlosen Entlassung führen entschied im Jahr 2005 das Landesarbeitsgericht Hessen.

Jetzt berichten die ARAG Experten von einem anders gelagerten Fall. Zwar hatte der betroffene Arbeitnehmer innerhalb von 3 Tagen fast sieben Stunden im Internet gesurft bzw. mit dem Dienst-Handy privat telefoniert, die folgende fristlose Kündigung hatte aber dennoch vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein keinen Bestand.

Der Geschäftsführer der Firma hatte ähnliche Eskapaden des Angestellten nämlich vorher zwar gerügt, aber letztendlich geduldet. Daher durfte dem Dauersurfer nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 5 Sa 49/06). (mf)

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