Telefonkostenstreit

02.04.1999

Als die Rechnung eines Telefonkunden um mehrere 100 Prozent anstieg, wunderte er sich nicht schlecht. Während er darauf pochte, die angeblichen Telefoneinheiten nicht vertelefoniert zu haben, konnte die Telefongesellschaft keinen Rechnungsfehler feststellen. Das Landesgericht Saarbrücken hielt die Einwände des Telefonkunden allerdings für gravierend, da der sich außerhalb der Wohnung befindende Telefonanschluß nicht vorschriftsmäßig verplombt war. Die Richter führten in ihrer Urteilsbegründung aus, daß dadurch die Möglichkeit für unbekannte Dritte gegeben sei, sich aufzuschalten, um dann die Gebühren dieses Telefonkunden unberechtigt zu verbrauchen. Da die Telefongesellschaft hierfür verantwortlich ist, wurde ihre Klage gegen den Telefonkunden abgewiesen (Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 11 S 8/97). (jlp)

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