Telefonnummer doch nicht Pflicht

30.09.2004

Vor kurzem urteilte das Oberlandesgericht Köln noch, dass im Impressum auf einer Webseite eine Telefonnummer stehen muss. In einem aktuellen Urteil stellte nun das Oberlandesgericht Hamm fest, dass die Angabe der Telefonnummer nicht zwingend notwendig ist.

Gesetzlich wird die Möglichkeit der "unmittelbaren Kommunikation" vorgeschrieben. Was genau unter dieser Formulierung zu verstehen ist, darüber sind die Gerichte offensichtlich verschiedener Meinung.

Im aktuellen Urteil entschieden die Richter, dass die Anforderungen einer unmittelbaren Kommunikation auch ohne Angabe der Telefonnummer vorliegen. Es reiche demnach aus, dass über Anfragemasken oder E-Mail individuelle Fragen gestellt werden können und diese in einem engen zeitlichen Zusammenhang beantwortet werden.

Az. 20 U 222/03

Bärbel Zöger

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