Gegen Abzocke

Telefonwarteschleifen seit 1. Juni kostenfrei

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Am 1. Juni 2013 trat die zweite Stufe der TKG-Novelle in Kraft. Für Verbraucher bedeutet dies: Warteschleifen bei Telefon-Anrufen dürfen endlich nichts mehr kosten. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Am Samstan, den 1. Juni 2013, tritt die zweite Stufe des neuen Telekommunikationsgesetzes - kurz auch TKG genannt - in Kraft. Wichtigste Änderung für die Verbraucher: Warteschleifen bei den Sonderrufnummern 0180 und 0900 müssen kostenfrei sein, egal ob das Telefonat aus dem Festnetz oder dem Mobilfunknetz erfolgt.

"Teure Warteschleifen waren über Jahre ein Ärgernis für die Verbraucher. Damit ist jetzt Schluss", so die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und fügt hinzu, dass es widersinnig sei, wenn Kunden für eine Nichtleistung bezahlen müssten. Gemäß der TKG-Novelle gilt die neue Regel auch für alle nachgelagerten Wartezeiten während eines Anrufs, also etwa auch dann, wenn die Warteschleife während einer Weiterleitung nach einer begonnen Bearbeitung beginnt.

Zwischen dem 1. September 2012 und dem 31. Mai 2013 durften Warteschleifen im Rahmen einer Übergangsfrist noch eingesetzt werden, wenn die ersten beiden Minuten für den Anrufer kostenlos waren. Die Übergangsfrist sollte den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Technik auf die neue Regelung umzustellen.

"Lediglich in Ausnahmefällen, das heißt bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern oder wenn für den Anruf ein Festpreis gilt, dürfen Warteschleifen weiter eingesetzt werden", heißt es seitens des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise Warteschleifen bei Festpreis-Sonderrufnummern, die weiterhin erlaubt bleiben, wenn deren Dauer vorab angesagt wird. Zur weiteren Ausnahme gehört die Gesprächszeit mit einem Sprachcomputer, die damit nicht als Warteschleife zählt und daher vom Anbieter abgerechnet werden darf.

Die Bundesnetzagentur soll die Einhaltung der neuen Regeln überwachen und darf Bußgelder von bis zu 100.000 Euro bei Verstößen aussprechen. Für die ab dem 1. Juni geltende neue Regelung hat die Bundesnetzagentur für Unternehmen auch die Rufnummern-Gruppen 0180-6 und 0180-7 eingerichtet.

Bei Service-Telefonnummern, die mit 0180-6 beginnen, muss zu Beginn des Anrufs die geschätzte Wartezeit angesagt werden und dar diese Anrufe zum Festpreis abgerechnet werden, fallen für die Anrufer während der Warteschleife keine Zusatzkosten an. Bei 0180-7-Nummern wird der Service per Minute abgerechnet und die Warteschleife darf maximal 30 Sekunden sein und muss kostenfrei sein.

Weitere Neuerungen der TKG-Novelle, die seit dem 10. Mai 2012 greifen:

* Wenn bei einem Umzug die Leistung des Telekommunikationsanbieters am neuen Wohnort nicht angeboten wird, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
* Im Falle eines Anbieterwechsels darf die Unterbrechung höchstens einen Kalendertag dauern.
* Bei der Rufnummernmitnahme, die im Fall des Anbieterwechsels möglich sein muss, hat die Freischaltung der Rufnummer innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen.
* Call-by-Call-Anbieter müssen seit August 2012 ihren Telefonkunden vor jedem Gespräch die aktuelle Gebühr ansagen. (bw)

Dieser Artikel basiert auf einem Bericht der ChannelPartner-Schwesterpublikation PC-Welt.

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