Telefonwerbung nimmt zu - Schutz ist kaum möglich

06.06.2005
Sie preisen Sonderauslosungen beim Lotto an, wollen Geldanlagen schmackhaft machen oder Wein verkaufen: Unerwünschte Werbeanrufe auf dem privaten Telefonanschluss

Sie preisen Sonderauslosungen beim Lotto an, wollen Geldanlagen schmackhaft machen oder Wein verkaufen: Unerwünschte Werbeanrufe auf dem privaten Telefonanschluss sind meist lästig. Und obwohl sie rechtlich nicht zulässig sind, nimmt ihre Anzahl immer mehr zu.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar, sagt Niko Härting, Rechtsanwalt in Berlin und Experte für Verbraucherrecht: Der Bundesgerichtshof habe Werbeanrufe bei Verbrauchern verboten. Doch weil viele Betroffene sich scheuen, gegen die so genannten Cold Calls vorzugehen, setzen viele Unternehmen weiterhin auf die verbotene Werbung. Und einen sicheren Schutz davor gibt es nicht, wie unsere Schwesterpublikation TecCHANNEL weiter berichtet.

Zunächst einmal muss unterschieden werden zwischen Spam und "Cold Calls". Spam hat stets einen so genannten Rufnummernbezug: Betroffene erhalten zum Beispiel einen Anruf und werden von einer Tonbandstimme aufgefordert, eine bestimmte kostenpflichtige Rufnummer zu wählen. Diese Rufnummer können Betroffene an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn weiterleiten.

"Es genügt, dazu noch in ein oder zwei Sätzen den Sachverhalt zu schildern. Wir sorgen dann dafür, dass dieser Anrufer nicht noch einmal anruft", sagt Behördensprecher Rudolf Boll. Dies gilt auch für Spam, die per Fax, E-Mail oder SMS kommt.

Zur Startseite