telegate gewinnt Rechtsstreit um Datenkosten gegen Dt Telekom

16.05.2007
MÜNCHEN (Dow Jones)--Die telegate AG, Martinsried, hat einen Rechtsstreit um überhöhte Datenkosten gegen die Deutsche Telekom AG, Bonn, gewonnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Deutsche Telekom am Mittwoch in einem von zwei derzeit laufenden Verfahren in zweiter Instanz zur Rückerstattung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten, wie telegate am Mittwoch mitteilte.

MÜNCHEN (Dow Jones)--Die telegate AG, Martinsried, hat einen Rechtsstreit um überhöhte Datenkosten gegen die Deutsche Telekom AG, Bonn, gewonnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Deutsche Telekom am Mittwoch in einem von zwei derzeit laufenden Verfahren in zweiter Instanz zur Rückerstattung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten, wie telegate am Mittwoch mitteilte.

Das Gericht habe in der Teilklage "telegate gegen Deutsche Telekom" auf Rückzahlung von 52,04 Mio EUR inklusive Nutzungszinsen zuzüglich Prozesszinsen und damit nahezu vollumfänglich für telegate entschieden. Diese Teilklage beziehe sich auf Rückforderungsansprüche aus den Jahren 1997 bis 2000. Die Revision sei zugelassen worden.

Für eine zweite Teilklage, geführt von der hundertprozentigen telegate-Tochter datagate GmbH gegen die Deutsche Telekom wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verkündungstermin für den 27. Juni 2007 anberaumt, wie es weiter hieß. Sie deckt Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2000 bis 2004 von 25,49 Mio EUR zuzüglich Zinsen ab.

Insgesamt hatte der Auskunftsdienstleister telegate den Ex-Monopolisten Deutsche Telekom im Dezember 2004 auf die Rückzahlung von überhöhten Gebühren aus den Jahren 1997 bis 2004 von rund 65,2 Mio EUR zuzüglich Zinsen verklagt.

Neben den beiden Rückforderungsklagen läuft derzeit auch eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom. In diesem Verfahren macht telegate Forderungen von rund 86 Mio EUR geltend. Infolge der überhöhten Datenkostenzahlungen sei dem Unternehmen insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung in Deutschland ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ex-Monopolisten entstanden, argumentiert telegate. Nach der Rechtsauffassung des Unternehmens ist Telekom dafür haftbar. Die Klage ist in erster Instanz beim Landgericht Köln anhängig und soll im Frühsommer 2007 weiterverhandelt werden.

Webseite: http://www.telegate.com

DJG/nas

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