Telekom: Bummelei kostet künftig

05.06.2002
Die Regulierungbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am vergangenen Freitag eine Regelung festgelegt, mit der die Deutsche Telekom zur schnellen Bereitstellung von Mietleitungen an Wettbewerber gezwungen werden soll. Für die verschiedenen Übertragungsbandbreiten hat die Regulierungsbehörde jeweils feste Lieferfristen verordnet: Bei 64 Kbit/s beträgt die Lieferfrist zwölf, bei 128 Kbit/s bis 2 Mbit/s 15 Tage, bei Übertragungsbandbreiten über 2 Mbit/s muss die Telekom die Leitungen innerhalb von 30 Tagen bereitstellen. Jede Verzögerung kostet pro Kalendertag fünf Prozent des monatlichen Überlassungsentgelts. Chefregulierer Matthias Kurth glaubt an die Wirksamkeit der Regelung: „Von diesem Entscheidungsbündel verspreche ich mir Anreize, die Liefersituation bei allen Mietleitungskategorien zu verbessern", so Kurth. (st)

Die Regulierungbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am vergangenen Freitag eine Regelung festgelegt, mit der die Deutsche Telekom zur schnellen Bereitstellung von Mietleitungen an Wettbewerber gezwungen werden soll. Für die verschiedenen Übertragungsbandbreiten hat die Regulierungsbehörde jeweils feste Lieferfristen verordnet: Bei 64 Kbit/s beträgt die Lieferfrist zwölf, bei 128 Kbit/s bis 2 Mbit/s 15 Tage, bei Übertragungsbandbreiten über 2 Mbit/s muss die Telekom die Leitungen innerhalb von 30 Tagen bereitstellen. Jede Verzögerung kostet pro Kalendertag fünf Prozent des monatlichen Überlassungsentgelts. Chefregulierer Matthias Kurth glaubt an die Wirksamkeit der Regelung: „Von diesem Entscheidungsbündel verspreche ich mir Anreize, die Liefersituation bei allen Mietleitungskategorien zu verbessern", so Kurth. (st)

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