Telekom drückt sich wieder vor Line-Sharing

27.07.2001
Die Deutsche Telekom hat der Regulierungebehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wieder einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht - wenn auch nur einen temporären. Die Entsche über die Klage der Telekom gegen die so genannte "Entbündelung der letzten Meile" (Line-Sharing) wurde vom 13. Senat des Oberverwaltungsgericht Münster erst einmal vertagt, weil die Telekom kurz vor Ablauf der Frist ein weiteres Gutachten vorgelegt hatte. Dieses Gutachten beschäftigt sich mit dem Problem unterschiedlicher Schnittstellen, das die Telekom immer wieder als Argument gegen Line-Sharing angebracht hatte. Eigentlich wäre sie laut einer Verfügung der RegTP ab September verpflichtet gewesen, ihre Leitungen auch für den Datenverkehr zu öffnen. "Man kann schon auf den Gedanken kommen, dass da auf Zeit gespielt wird," beklagt Matthias Kurth, Präs der Regulierungsbehörde. Die Telekom hingegen weist diesen Vorwurf weit von sich und beruft sich darauf, mit diesen rechtlichen Schritten nur ihre Mitarbeiter und Aktionäre schützen zu wollen. (gn)

Die Deutsche Telekom hat der Regulierungebehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wieder einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht - wenn auch nur einen temporären. Die Entsche über die Klage der Telekom gegen die so genannte "Entbündelung der letzten Meile" (Line-Sharing) wurde vom 13. Senat des Oberverwaltungsgericht Münster erst einmal vertagt, weil die Telekom kurz vor Ablauf der Frist ein weiteres Gutachten vorgelegt hatte. Dieses Gutachten beschäftigt sich mit dem Problem unterschiedlicher Schnittstellen, das die Telekom immer wieder als Argument gegen Line-Sharing angebracht hatte. Eigentlich wäre sie laut einer Verfügung der RegTP ab September verpflichtet gewesen, ihre Leitungen auch für den Datenverkehr zu öffnen. "Man kann schon auf den Gedanken kommen, dass da auf Zeit gespielt wird," beklagt Matthias Kurth, Präs der Regulierungsbehörde. Die Telekom hingegen weist diesen Vorwurf weit von sich und beruft sich darauf, mit diesen rechtlichen Schritten nur ihre Mitarbeiter und Aktionäre schützen zu wollen. (gn)

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