Telekom-Kläger erzwingen Einsicht in Akten aus US-Vergleich

05.08.2008
FRANKFURT (Dow Jones)--Im Mammutprozess tausender Anleger gegen die Deutsche Telekom AG hoffen die Aktionäre auf belastendes Material aus den USA. Auf Anordnung des Frankfurter Oberlandesgerichts müsse der Bonner Konzern Unterlagen aus dem US-Verfahren vorlegen, erklärte die Kanzlei der Klägerseite, Tilp Rechtsanwälte, am Dienstag. Dabei handele es sich unter anderem um Zeugenaussagen der ehemaligen Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer und Kai-Uwe Ricke sowie um E-Mails und Akten des damaligen Vorstandes. Sommer hatte bei der Zeugenvernehmung in Frankfurt die Vorwürfe der Kleinanleger zurückgewiesen.

FRANKFURT (Dow Jones)--Im Mammutprozess tausender Anleger gegen die Deutsche Telekom AG hoffen die Aktionäre auf belastendes Material aus den USA. Auf Anordnung des Frankfurter Oberlandesgerichts müsse der Bonner Konzern Unterlagen aus dem US-Verfahren vorlegen, erklärte die Kanzlei der Klägerseite, Tilp Rechtsanwälte, am Dienstag. Dabei handele es sich unter anderem um Zeugenaussagen der ehemaligen Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer und Kai-Uwe Ricke sowie um E-Mails und Akten des damaligen Vorstandes. Sommer hatte bei der Zeugenvernehmung in Frankfurt die Vorwürfe der Kleinanleger zurückgewiesen.

"Wir begrüßen diesen Beschluss des OLG Frankfurt und sehen uns in unseren massiven Zweifeln an den Zeugenaussagen der früheren Telekom-Spitze nachhaltig bestärkt", erklärte Klägeranwalt Peter Gundermann. Bisher habe die ebenfalls in dem Verfahren beklagte Bundesregierung die Herausgabe der Akten unter Verweis auf ein Hoheitsinteresse verhindert.

Der Bonner Konzern hatte sich 2005 mit den US-Klägern auf einen Vergleich geeinigt und 120 Mio USD gezahlt. Die Telekom betonte stets, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis gewesen sei, sondern lediglich die ungewisse Beurteilung durch eine Laienjury verhindern sollte.

Ein Telekom-Sprecher bestätigte die Entscheidung des Gerichts. "Wir werden die Unterlagen selbstverständlich vorlegen", sagte er. Der DAX-Konzern betonte jedoch, die Telekom müsse nicht die kompletten 1,9 Mio Seiten umfassenden Akten vorlegen, sondern nur einen Teil.

Zudem verlangt die Kanzlei Tilp, die den Musterkläger im Telekom-Prozess vertritt, die Herausgabe eines unter Verschluss gehaltenen Gutachtens des Bundesrechnungshofes. Ihrer Ansicht nach enthält es schwere Vorwürfe gegen die Telekom. Eine Entscheidung stehe in diesem Punkt allerdings noch aus, erklärte die Kanzlei.

Die mehr als 16.000 Kleinaktionäre werfen der Telekom vor, ihnen den risikoreichen Kauf des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream verschwiegen und ihre Immobilien zu hoch bewertet zu haben und verlangen Schadenersatz - insgesamt rund 80 Mio EUR. Der Vorsitzende Richter hatte jedoch bereits am zweiten Verhandlungstag für viele überraschend die umstrittene Immobilienbewertung vorläufig für rechtmäßig befunden. Die Telekom zeigte sich weiterhin überzeugt, "dass sich die Vorwürfe im Laufe des Verfahrens als haltlos erweisen werden", sagte der Sprecher.

Webseiten: http://www.tilp.de http://www.telekom.de -Von Katharina Becker, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 112, katharina.becker@dowjones.com DJG/kat/mim

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