Telekom legt Mahngebühr für säumige Zahler fest

17.02.2003
Die Deutsche Telekom lässt nichts unversucht, um allen ihren Kunden zu einer Einzugsermächtigung zu "verhelfen". Nach den Plänen, bei fehlender Einzugsermächtigung vom Kunden eine monatliche Gebühr zu verlangen (ComputerPartner online berichtete), soll jetzt eine Mahngebühr die letzten etwa fünf Millionen sich W überzeugen. Demnach wird ab dem 1. März für alle Personen, die ihre Rechnung nicht innerhalb der Frist von zehn Tagen beglichen haben, eine Mahngebühr von einem Euro fällig.Außerdem gab der Konzern bekannt, dass der Wechsel von einem herkömmlichen T-DSL-Anschluss (bis zu 768 Kbit/s Downstream und bis zu 128 Kbit/s Upstream) zur T-DSL-1500-Ausführung (bis zu 1.536 Kbit/s Downstream und bis zu 192 Kbit/s Upstream) nicht mehr lange kostenlos ist: Ab dem 1. April muss der Kunde hierfür 49,95 Euro zahlen. (tö)

Die Deutsche Telekom lässt nichts unversucht, um allen ihren Kunden zu einer Einzugsermächtigung zu "verhelfen". Nach den Plänen, bei fehlender Einzugsermächtigung vom Kunden eine monatliche Gebühr zu verlangen (ComputerPartner online berichtete), soll jetzt eine Mahngebühr die letzten etwa fünf Millionen sich W überzeugen. Demnach wird ab dem 1. März für alle Personen, die ihre Rechnung nicht innerhalb der Frist von zehn Tagen beglichen haben, eine Mahngebühr von einem Euro fällig.Außerdem gab der Konzern bekannt, dass der Wechsel von einem herkömmlichen T-DSL-Anschluss (bis zu 768 Kbit/s Downstream und bis zu 128 Kbit/s Upstream) zur T-DSL-1500-Ausführung (bis zu 1.536 Kbit/s Downstream und bis zu 192 Kbit/s Upstream) nicht mehr lange kostenlos ist: Ab dem 1. April muss der Kunde hierfür 49,95 Euro zahlen. (tö)

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