Telekom muss Verbindung beweisen

27.04.2005
Zweifelt ein Kunde die richtigkeit seiner Telefonrechnung an, liegt die Beweislast beim Anbieter.

Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde Zweifel an der Abrechnung anmeldet. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt und wies damit die Zahlungsklage der Telekom gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).

Diese hatte eine Rechnung in Höhe von 1.700 Euro erhalten, angeblich hatte sie über 4.000 Verbindungen zu einem Telefon-Gewinnspiel. Sie widersprach der Rechnung mit der Begründung, dass sie an überhaupt keinem Gewinnspiel teilgenommen habe. Die Telekom erstellte dennoch keinen Einzelverbindungsnachweis, sondern berief sich auf eine technische Überprüfung, bei der man keinen Fehler festgestellt worden sei. Die Kundin wurde auf Zahlung verklagt.

Das Gericht sah dies als unberechtigt an: Laut Urteil ist die Telekom verpflichtet, innerhalb von 80 Tagen nach dem Versand der Rechnung einen vollständigen Nachweis über die einzelnen Verbindungen erbringen zu können. Auch der Hinweis, dass die Gebühren schließlich "automatisch" von einem Computer erfasst und berechnet würden, ließ das Gericht nicht gelten: Es sei bekannt, dass auch Computer nicht fehlerfrei arbeiteten. (mf)

Zur Startseite