Telekom-Rechnungen

18.06.1998

PINNEBERG: Die Abrechnungen der Telekom reichen in Zukunft nicht mehr aus, um vor Gericht Forderungen an Kunden durchzusetzen. Das mußte ein Anbieter gebührenpflichtiger T-Online-Seiten feststellen, als er die Dienste an einem Kunden einklagen wollte.Das Amtsgericht Pinneberg (Aktenzeichen: 63 C 4/98) ist der Meinung, daß der Authentisierungsmechanismus in Form eines Paßwortes nicht ausreiche. Das Gericht bezog sich dabei auf zwei Hacker, die vor kurzem über 600 Zugangskennungen von T-Online-Kunden auf ihren eigenen Rechner dekodierten. Den Codeklau vollbrachten sie mittels eines in das T-Online-System eingeschleusten Hilfsprogramms, das ein trojanisches Pferd enthielt.

Aufgrund dieser Sicherheitslücken, so das Gericht, sei kein Beweis gegeben, daß die fraglichen Leistungen vom Konsumenten auch wirklich in Anspruch genommen worden seien. (gn)

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