Teure Uhr im Nachtzug gestohlen

08.11.2006

Wer per Zug auf Dienstreise geht, sollte lieber nicht schlafen - oder auf teure Accessoires verzichten. Denn wer sich nachts in einem leeren Zugabteil schlafen legt und eine wertvolle Uhr offen sichtbar am Arm trägt, handelt grob fahrlässig. Im Fall eines Diebstahls muss die Versicherung nicht zahlen, entschied das OLG Düsseldorf.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war ein Mann, der eine auffällige, brillantenbesetzte Cartier-Uhr trug, nachts mit der Bahn unterwegs. Da er sehr müde war, baute sich der Reisende in einem leeren Abteil aus den Sitzen und seinem als Kopfkissen dienenden zusammengerollten Jackett eine Art Liegestatt. Kurz darauf schlief er fest ein. Ein Dieb entdeckte beim Vorbeigehen den friedlichen Schläfer - und die kostbare, 38.000 Euro teure Uhr, die der an seinem unbedeckten, dem Gang zugewandten Arm trug. Die Uhr wurde gestohlen.

Die Versicherung vertrat später den Standpunkt, der Bestohlene habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Deshalb müsse sie nichts zahlen. Das OLG Düsseldorf gab der Assekuranz Recht (Az.: I-4 U 12/05). Der Bestohlene habe unverständlicherweise nichts getan, um die Uhr während seines Schlafes zu sichern. Dabei hätte er das wertvolle Stück den Blicken der Vorbeigehenden ganz einfach durch einen Sitzplatzwechsel entziehen können. Zumindest, so die Richter, hätte er aber alles vermeiden müssen, was einen tiefen Schlaf, der über ein bloßes Einnicken hinausging, begünstigen konnte - wie das Herstellen einer Liegefläche und das bequeme Betten des Kopfes. Der Bestohlene, so das Urteil, habe sich grob fahrlässig verhalten, und die Versicherung müsse deshalb nicht für den Diebstahl aufkommen.

Marzena Fiok

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