Teurer Parkplatz: an Baustelle im Halteverbot

19.03.2003
Ein an einer Baustelle aufgestelltes Verkehrsschild "Halteverbot" mit dem Zusatzschild "wegen Bauarbeiten" schützt auch und insbesondere den Straßenbauunternehmer. Fahrzeugführer, die dieses Verbotsschild ignorieren, können vom Bauunternehmer auf Schadenersatz dafür in Anspruch genommen werden, dass sie nur mit erheblicher Verzögerung ihre geplanten Bauarbeiten beginnen können. Hierzu gehören die nutzlos aufgewandte Arbeitszeit und die Stundenkosten der Arbeitsgeräte. Damit musste der Autofahrer, der sein Fahrzeug verbotswidrig im Halteverbot parkte und dadurch eine Behinderung von 2,5 Stunden verursachte, an das Bauunternehmen rund 1.122,00 Euro Schadenersatz bezahlen (Amtsgericht Waiblingen, Az.: 13 C 1266/01). (rk)

Ein an einer Baustelle aufgestelltes Verkehrsschild "Halteverbot" mit dem Zusatzschild "wegen Bauarbeiten" schützt auch und insbesondere den Straßenbauunternehmer. Fahrzeugführer, die dieses Verbotsschild ignorieren, können vom Bauunternehmer auf Schadenersatz dafür in Anspruch genommen werden, dass sie nur mit erheblicher Verzögerung ihre geplanten Bauarbeiten beginnen können. Hierzu gehören die nutzlos aufgewandte Arbeitszeit und die Stundenkosten der Arbeitsgeräte. Damit musste der Autofahrer, der sein Fahrzeug verbotswidrig im Halteverbot parkte und dadurch eine Behinderung von 2,5 Stunden verursachte, an das Bauunternehmen rund 1.122,00 Euro Schadenersatz bezahlen (Amtsgericht Waiblingen, Az.: 13 C 1266/01). (rk)

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