Teurer Schiedsspruch: Bald 12 Euro GEMA-Gebühr für jeden PC?

05.02.2003
Bislang hielten Verwertungsgesellschaften (VG) wie die GEMA, VG Wort oder VG Bild beim Verkauf von Kassettenrekordern, Kopierern und neuerdings auch CD-Brennern im Namen der Urheber die Hand auf. Nun wollen sie auch den Herstellern von PCs, Druckern und Multifunktionsgeräten in die Tasche greifen. Während die Diskussion um die Printer und Kombigeräte noch im vollen Gange ist, hat nun die Schiedsstelle des Europäischen Patentamtes nach monatelangem Streit zwischen der IT-Industrie und den Verwertungsgesellschaftn zugunsten von GEMA und Co. entschieden. In Zukunft sollen demnach alle in Deutschland verkauften PCs mit einer Abgabe von 12 Euro plus Mehrwertsteuer belastet werden (Aktenzeichen: Sch-Urh 8/01). Die VGs hatten argumentiert, dass PCs genutzt werden, um Texte oder Bilder zu vervielfältigen, zum Beispiel beim Download aus dem Internet, und dass diese Geräte daher genauso mit einer Pauschalabgabe belastet werden müssten wie Sanner oder Videorekorder. Da half auch nicht die massive Gegenrede des Bitkom. Der Einigungsvorschlag der Schiedsstelle hat nun die gleiche Wirkung wie ein vorläufiges Gerichtsurteil. Die Parteien haben nach der Zustellung der schriftlichen Entscheidung einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Tun sie das nicht, gilt der Spruch als angenommen und tritt in Kraft, wobei die Betroffenen dann immer noch vor einem ordentlichen Gericht dagegen klagen können.Während die VGs an sich mit dem Schiedsspruch zufrieden sind, obwohl sie eigentlich sogar 30 Euro pro Gerät verlangt haben, wird die IT-Industrie nach Rücksprache mit dem Bitkom wohl widersprechen. Verbands-Geschäftsführer Bernhard Rohleder geht davon aus, dass der gesamte Instanzenweg beschritten wird. Nach seiner Rechnung würde diese Pauschale ein Abgabenaufkommen von insgesamt 70 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Und da die Margen in der PC-Branche sehr gering seien, müsste demnach die Abgabe komplett an den Verbraucher weitergereicht werden.Rohleder empfindet diese Abgaben schlichtweg ungerecht: Immerhin müsste schon für Eingabegeräte wie Scanner gezahlt werden und nach dem Willen der VGs demnächst auch für Ausgabegeräte wie Drucker. Da könne man wohl kaum für mehrere Module Vergütungen verlangen, die jedoch alle für nur einen Kopiervorgang genutzt werden würden. Auch ökonomisch seien diese Abgaben fatal, da es im Ausland keine vergleichbaren Zahlungsverpflichtungen gäbe. Die Verbraucher würden dann doch lieber im grenznahen Bereich oder über das Internet günstigere Produkte kaufen. Und überhaupt: in der digitalen Welt gäbe es mittlerweile viel moderne und treffgenauere Systeme, wie etwa Digital Rights Management.(go)

Bislang hielten Verwertungsgesellschaften (VG) wie die GEMA, VG Wort oder VG Bild beim Verkauf von Kassettenrekordern, Kopierern und neuerdings auch CD-Brennern im Namen der Urheber die Hand auf. Nun wollen sie auch den Herstellern von PCs, Druckern und Multifunktionsgeräten in die Tasche greifen. Während die Diskussion um die Printer und Kombigeräte noch im vollen Gange ist, hat nun die Schiedsstelle des Europäischen Patentamtes nach monatelangem Streit zwischen der IT-Industrie und den Verwertungsgesellschaftn zugunsten von GEMA und Co. entschieden. In Zukunft sollen demnach alle in Deutschland verkauften PCs mit einer Abgabe von 12 Euro plus Mehrwertsteuer belastet werden (Aktenzeichen: Sch-Urh 8/01). Die VGs hatten argumentiert, dass PCs genutzt werden, um Texte oder Bilder zu vervielfältigen, zum Beispiel beim Download aus dem Internet, und dass diese Geräte daher genauso mit einer Pauschalabgabe belastet werden müssten wie Sanner oder Videorekorder. Da half auch nicht die massive Gegenrede des Bitkom. Der Einigungsvorschlag der Schiedsstelle hat nun die gleiche Wirkung wie ein vorläufiges Gerichtsurteil. Die Parteien haben nach der Zustellung der schriftlichen Entscheidung einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Tun sie das nicht, gilt der Spruch als angenommen und tritt in Kraft, wobei die Betroffenen dann immer noch vor einem ordentlichen Gericht dagegen klagen können.Während die VGs an sich mit dem Schiedsspruch zufrieden sind, obwohl sie eigentlich sogar 30 Euro pro Gerät verlangt haben, wird die IT-Industrie nach Rücksprache mit dem Bitkom wohl widersprechen. Verbands-Geschäftsführer Bernhard Rohleder geht davon aus, dass der gesamte Instanzenweg beschritten wird. Nach seiner Rechnung würde diese Pauschale ein Abgabenaufkommen von insgesamt 70 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Und da die Margen in der PC-Branche sehr gering seien, müsste demnach die Abgabe komplett an den Verbraucher weitergereicht werden.Rohleder empfindet diese Abgaben schlichtweg ungerecht: Immerhin müsste schon für Eingabegeräte wie Scanner gezahlt werden und nach dem Willen der VGs demnächst auch für Ausgabegeräte wie Drucker. Da könne man wohl kaum für mehrere Module Vergütungen verlangen, die jedoch alle für nur einen Kopiervorgang genutzt werden würden. Auch ökonomisch seien diese Abgaben fatal, da es im Ausland keine vergleichbaren Zahlungsverpflichtungen gäbe. Die Verbraucher würden dann doch lieber im grenznahen Bereich oder über das Internet günstigere Produkte kaufen. Und überhaupt: in der digitalen Welt gäbe es mittlerweile viel moderne und treffgenauere Systeme, wie etwa Digital Rights Management.(go)

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