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08.05.2003

AMD erwartet fürs zweite Halbjahr eine Erholung des Marktes. AMD-Chef Hector Ruiz: "Wir glauben, dass die Lagerbestände heute unserer Geschäftssituation angemessen sind." Bereits vor einem Jahr hatte der nach Intel weltweit zweitgrößte Chiphersteller trotz schleppenden Absatzes seine Lagerbestände erhöht, weil er von einer baldigen Belebung ausging. Auch Analysten und Branchenverbände gehen im laufenden Jahr von einem Plus zwischen 5 und 15 Prozent aus.

www.amd.de

Der Ausbruch der Lungenkrankheit SARS könnte weltweit zu einem Rückgang der IT-Ausgaben um mehr als zwei Milliarden Dollar führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Aberdeen Group. Nach Darstellung der Marktforscher leidet die IT-Industrie unter mehreren Folgen von SARS gleichzeitig. Zum einen gehe durch den Ausbruch der Krankheit der Absatz an IT-Produkten und Services in den betroffenen Staaten zurück. Zum anderen bedrohe SARS die Versorgung mit notwendigen Elektronikkomponenten und IT-Services, die in diese Staaten ausgelagert wurden.

www.aberdeen.com

Bei der Antitrust-Untersuchung gegen Microsoft in der EU ist kein Ende in Sicht. "Wir haben weiter außerordentliche Bedenken," sagte Philip Lowe, Leiter der Generaldirektion Wettbewerbspolitik bei der EU-Kommission gegenüber der "New York Times". Man sei aber im Gespräch mit den Anwälten des Unternehmens: "Wenn es keinen Dialog gäbe, würden wir eine negative Entscheidung fällen." Die EU-Kommission untersucht unter anderem, ob Microsoft mit Windows 2000 sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen auf Lowend-Server ausdehnt.

www.microsoft.de

Nach einem neuen Urteil erhält der Käufer künftig bei Online-Auktionen sein Geld zurück, wenn Beschreibung und Abbildung der Ware offensichtlich nicht der Wirklichkeit entsprechen. Das Landgericht Trier entschied im aktuellen Fall, das ein Sammlerstück zurückgenommen werden muss, das über Ebay ersteigert wurde. Erst beim Eintreffen der Ware wurde ersichtlich, dass das Stück nicht mehr im Originalzustand war. Auf den Fotos im Internet sei der Mangel nicht erkennbar gewesen, die Internet-Versteigerung habe eine vorherige intensive Besichtigung des Kaufobjektes nicht zugelassen. (mf)

www.ebay.de

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