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22.01.2004
Jetzt hat auch Dell das TV-Geschäft für sich entdeckt: Der PC-Riese stellte vergangene Woche seinen ersten TV-Flachbildschirm, den "Dell W1700", vor. Das 17-Zoll TFT LCD lässt sich sowohl als TV- als auch als PC-Monitor einsetzen. Der Flachbildschirm bietet 16:9-Format und arbeitet mit dem Picture-in-Picture-Verfahren, sodass Anwender gleichzeitig PC-Anwendungen und Videobilder betrachten können. Das Gerät soll in Deutschland für 799 Euro zu haben sein.

Jetzt hat auch Dell das TV-Geschäft für sich entdeckt: Der PC-Riese stellte vergangene Woche seinen ersten TV-Flachbildschirm, den "Dell W1700", vor. Das 17-Zoll TFT LCD lässt sich sowohl als TV- als auch als PC-Monitor einsetzen. Der Flachbildschirm bietet 16:9-Format und arbeitet mit dem Picture-in-Picture-Verfahren, sodass Anwender gleichzeitig PC-Anwendungen und Videobilder betrachten können. Das Gerät soll in Deutschland für 799 Euro zu haben sein.

Sony wird im Februar einen portablen Music Player unter Aiwa-Branding auf den Markt bringen. Das Gerät wird laut Hersteller mit einer Zwei-Gigabyte-Festplatte ausgestattet sein und die Dateiformate MP3 und MP3 VBR unterstützen. Der Player wird mit den aktuellen Windows-Versionen arbeiten und ist als Konkurrenzprodukt zu Apples erfolgreichem Ipod aufgestellt.

T-Mobile hat vergangene Woche damit begonnen, seine SIM-Karten für UMTS freizuschalten. Damit ist das TK-Unternehmen der erste Anbieter, der diesen Schritt wagt. Die "offizielle" Einführung hat allerdings noch nicht stattgefunden: T-Mobile will nach eigenen Worten vor dem kommerziellen Start des Dienstes noch einige Tests durchführen.

Hewlett-Packard (HP) hat nach eigenen Angaben 2003 mehr als 2,5 Milliarden Dollar Umsatz mit Linux-Produkten gemacht. Zu den angebotenen Waren zählten Server, Speicher und Software sowie die dazugehörigen Dienstleistungen. Vor zwei Jahren hatte HP in diesem Bereich einen Umsatz von rund zwei Milliarden Dollar erzielt. Mit dem aktuellen Ergebnis zählt Hewlett-Packard zu den weltweiten Top-Playern im Open-Source-Markt.

Wie ein US-Gericht jetzt festgestellt hat, verstößt Microsoft in mindestens einem Punkt gegen den Vergleich, der vor zwei Jahren im Rahmen des Kartellrechtverfahrens abgeschlossen wurde. Microsoft hatte sich bereit erklärt, Nutzern die Möglichkeit zu geben, einen anderen als den Internet Explorer als Standard-Browser einzustellen. Wer bei Windows XP auf die Schaltfläche "Musik online bestellen" klickt, landet aber immer beim Internet-Explorer. Der Konzern will sich dem aktuellen Urteil beugen und mit dem nächsten Update eine entsprechende Änderung vornehmen. (mf)

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