Ticker

03.02.2005

- Kunden, die ihre Rechung sofort bezahlen, dürfen trotzdem nicht automatisch Skonto von dem Betrag abziehen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein gesetzliches Recht auf den Rabatt gibt es nicht.

- Das Finanzamt muss eine Excel-Tabelle nicht als Fahrtenbuch akzeptieren. Bei einem elektronischen Fahrtenbuch müssen nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert sein.

- Kritische oder unsachliche Bemerkungen über Vorgesetzte, die in einem Vier-Augen-Gespräch mit Kollegen fallen, rechtfertigen keine Abmahnung, so ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az: 6 Ca 7216/04).

- In Erfurt wurde jetzt eine Internetbetrügerin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frau hatte in mindestens 32 Fällen online Waren angeboten und verkauft, die sie gar nicht besaß.

- Wird bei Erstellung von Individualsoftware kein Wartungsvertrag abgeschlossen, muss der Hersteller den Quellcode herausgeben. Der Käufer muss die Möglichkeit haben, Änderungen am Programm vorzunehmen. MF

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