Persönliche Steueridentifikation

TIN - ein lebenslanger Begleiter

02.10.2008
Seit Kurzem flattern den Deutschen Briefe ins Haus, deren Absender das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist. Die Arag-Experten erklären, was es damit auf sich hat.

Tax Identification Number, oder kurz TIN, ist die internationale Bezeichnung für die persönliche Steueridentifikationsnummer, die nach und nach jedem deutschen Staatsbürger, vom Baby bis zum Greis, zugeteilt wird. Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die neue Kennzahl, die aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer besteht, an 82 Millionen Bürger.

Die neue Steuernummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet; es vergibt und nutzt die Kennzahl gleichermaßen. Das BZSt ist für die Kontrolle aller Kontenabrufe zuständig und erhält von den Banken auch Informationen über Freistellungsaufträge. Finanzämter und Sozialbehörden haben nun Zugriff auf diese Daten. ARAG-Experten weisen darauf hin, dass die TIN einer OECD Empfehlung entspricht und in der EU weit verbreitet ist. Somit ist der Fiskus auch über die finanziellen Auslandsaktivitäten der Bürger informiert.

- Die TIN ist eine wichtige Voraussetzung für die elektronische Steuerkarte. Die bekannte Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe wird es laut ARAG-Experten nämlich 2010 zum letzten Mal geben. Mit der Nummer werden Name und Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort sowie Akademischer Grad und Künstlername hinterlegt.

Gültig ab Geburt

Die TIN wird mit der Geburt vergeben und um auch alle Erbschaftsangelegenheiten zu dokumentieren, erst 20 Jahre nach dem Ableben gelöscht. Sie ändert sich weder bei einem Umzug noch bei Änderung des Familienstandes oder Eintritt ins Rentenalter. Die Ausgabe der TIN an Neugeborene soll nach Auskunft der Arag-Experten verhindern, dass Eltern einen Teil ihres Vermögens auf ihre minderjährigen Kinder übertragen und für diese dann Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragen zur Vermeidung der Zinsabschlag- beziehungsweise Abgeltungssteuer.

• Darüber hinaus erhalten Freiberufler und Selbstständige eine zweite Steuernummer, die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer.

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