(Schein-)Selbstständigkeit

Tipps für IT-Freiberufler

12.11.2010
Wie die Rentenversicherung Selbstständige und deren Auftraggeber bekämpft. Von Dr. Benno Grunewald

Ich möchte diesem Beitrag voranstellen, dass ich mich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht Selbständiger seit 1999 befasse. In jenem Jahr hatte die damalige Bundesregierung eine gesetzliche Definition des Begriffs Scheinselbständigkeit an Hand von fünf Kriterien eingeführt. Zwar sind diese Kriterien mittlerweile schon seit vielen Jahren wieder aus dem Gesetz gestrichen worden - dies hat jedoch auf die Haltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) zu dieser Thematik keine erkennbare Auswirkung gezeitigt. Ganz im Gegenteil: Seit über einem Jahr macht die DRB wieder verstärkt Jagd auf Selbständige und deren Auftraggebern.

Dabei geht die DRB regelmäßig zweistufig vor: Zunächst versucht die DRB das zwischen dem Selbständigen und seinem Auftraggeber bestehende freie Mitarbeiterverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umzudefinieren. Gelingt dies nicht, so zielt die DRB im zweiten Schritt darauf, den Selbständigen zur Zahlung seiner eigenen Rentenversicherungsbeiträge heranzuziehen.

Allgemeines ...

Grundlage für die Beurteilung eines Mitarbeiterverhältnisses zwischen einem Selbständigen und seinem Auftraggeber ist (fast) immer ausschließlich die Papierform. Die DRB gewinnt ihre Erkenntnisse aus Verträgen, Rechnungen, Fragebögen und Selbstauskünften bzw. -darstellungen des Selbstständigen und seines Auftraggebers. Es handelt sich somit regelmäßig um eine Bewertung "vom grünen Tisch". Und genau so sehen die Bescheide der DRB auch aus!

Da werden bar jeder genaueren Kenntnis Behauptungen aufgestellt, die keinerlei sachliche Basis haben; da reiht sich Vermutung an Vermutung und da folgt eine waghalsige Interpretation des Vertrags einer weiteren abstrusen Auslegung eines einzelnen Begriffs, den die DRB in ihrem Sinne für nützlich hält.

Diese manchmal fast schon komisch anmutenden Versuche auf Biegen und Brechen Argumente für eine abhängige Beschäftigung zu finden folgen ganz offensichtlich dem Prinzip "Was nicht passt wird passend gemacht!".

Für die DRB gibt es ganz offensichtlich in diesem Zusammenhang nur eine einzige Schublade mit der Aufschrift "Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis" und da müssen alle Selbständigen und deren Auftraggeber hinein!

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