Tipps und Musterbriefe gegen neue PC- und Handy-Rundfunkgebühren

10.11.2006
Wer sich legal gegen die Zahlung der PC-Rundfunkgebühren wehren will, kann ab sofort kostenlose Praxishilfen von Akademie.de nutzen.

Ab dem 01. Januar 2007 werden die umstrittenen Rundfunkgebühren auf so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" fällig. Nach IHK-Schätzungen sind bis zu 2,5 Millionen Unternehmen - insbesondere Freiberufler und Kleinstunternehmer - betroffen, da ihre PCs und Handys ab dem 01.01.2007 zu "neuartigen Rundfunkgeräten" mutieren.

Wer sich legal gegen die Zahlung der "PC-Rundfunkgebühren" wehren will, kann ab sofort kostenlos im Internet die Praxishilfen von akademie.de mit Informationen, Tipps und Musterbriefen nutzen.

akademie.de empfiehlt, dass man sich zumindest ein Rückerstattungsrecht für gezahlte PC-Rundfunkgebühren sichern sollte. Dazu kann man einfach den entsprechenden Formularbrief bei akademie.de nutzen. Im eingeschriebenen Brief an die GEZ wird erklärt, dass die Gebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" nur unter Vorbehalt gezahlt werden.

So nutzen die Betroffenen als "Trittbrettfahrer" die bereits laufende Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die "PC-Rundfunkgebühren" oder andere spätere Gerichtsentscheidungen. Wenn die Gerichte später die Rechtswidrigkeit der Rundfunkgebühren auf PCs und Handys feststellen, erhalten nämlich nur diejenigen ihre "PC-Rundfunkgebühren" zurück, die nachweislich unter Vorbehalt zahlten.

Weitere aktuelle, öffentliche Beiträge zum Thema GEZ und Rundfunkgebühren bei akademie.de sind:

"GEZ abmelden - so klappt"s: Gebühren-Stopp durch erfolgreiche GEZ-Abmeldung"
"Mit GEZ-Briefen richtig umgehen"
"GEZ-Fahnder - was tun?" (mf)

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