Von IT-Sicherheitsexperten lernen

Tipps zum Datenschutz im Internet der Dinge

Andy Green ist Senior Digital Content Producer bei Varonis.

Daten sind wertvoll

Wir haben uns mit zahlreichen Anwälten und Datenwissenschaftlern unterhalten. Bennett Borden ist beides in einer Person. Sein beruflicher Hintergrund ist bemerkenswert: Er ist nicht nur Prozessanwalt bei der Kanzlei Drinker Biddle, sondern darüber hinaus auch noch Datenwissenschaftler. Borden hat Artikel in juristischen Fachzeitschriften über die Anwendungsfelder des maschinellen Lernens, die Dokumentenanalyse, E-Discovery und andere juristische Themen verfasst.

Borden erläutert, wie wir als Angestellte in Form von E-Mails und Dokumenten alle eine digitale Spur hinterlassen, die sehr aufschlussreich sein kann. Er weist darauf hin, dass solche Daten für Anwälte nützlich sein können, die den fairen Wert eines Unternehmens bei einer potenziellen Übernahme ermitteln wollen. Er selbst sollte einmal eine Datenanalyse für einen Kunden durchführen und konnte aufzeigen, dass der Kaufpreis des Unternehmens laut internen Diskussionen zu hoch war: "Der Preis verringerte sich daraufhin um mehrere Millionen Dollar. Und da wir heutzutage viel schneller an solche Daten gelangen, weil sie in elektronischer Form vorliegen, konnten wir dasselbe Prozedere seither viele Male wiederholen."

Informationen sind also auch rein in geschäftlicher Hinsicht wertvoll. Für Varonis ist das nichts Neues, doch es ist trotzdem immer wieder aufschlussreich, es von jemandem zu hören, der sich beruflich mit Unternehmensdaten beschäftigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir als Verbraucher und als Mitarbeiter von Unternehmen mit sozialer Verantwortung alle sorgfältiger mit dem wertvollen Gut Daten umgehen sollten: Daten und Informationen nicht leichtfertig preisgeben und sie schützen, wenn sie sich in unserem Besitz befinden.

Mehr als nur ein gut gemeinter Rat

Das Thema Privacy by Design kam in einigen unserer Expertengespräche auf. Einer der Grundsätze, datenschutzfreundliche Standardeinstellungen, ist für Unternehmen besonders schwer zu akzeptieren. Und das, obwohl der Datenschutz im Rahmen des PbD-Konzepts eben kein Nullsummenspiel ist: Es ist durchaus möglich, umfassende Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen und dabei weiterhin Gewinne zu erzielen.

Für Unternehmen, die in der EU tätig sind, ist Privacy by Design ohnehin ab 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Das Konzept wird in Artikel 25, "Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen", explizit dargelegt.

Wir thematisieren die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und ihre zahlreichen Auswirkungen seit zwei Jahren. Doch eine Auswirkung, die häufig übersehen wird, ist, dass die DSGVO auch für Unternehmen außerhalb der EU gelten wird.

Die Expertin für Compliance im Bereich Datensicherheit Sheila Fitzpatrick hat diesen Aspekt im Gespräch mit uns besonders hervorgehoben: "Der andere Punkt, an dem sich die DSGVO stark von anderen Rechtsakten unterscheidet (und das ist ein Konzept, das noch nicht oft umgesetzt worden ist): Sie gilt nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU. Jedes Unternehmen, das Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern hat, muss die Bestimmungen der DSGVO einhalten, ganz gleich, wo die Standorte sind und ob das Unternehmen über Niederlassungen in der EU verfügt. Das ist eine bedeutsame Änderung."

Dieses Rechtsprinzip wird auch als "Extraterritorialität" bezeichnet. Insbesondere E-Commerce-Unternehmen und Anbieter von Webdiensten in den USA sind von der DSGVO betroffen, wenn sie mit EU-Bürgern zu tun haben. Damit werden Best Practices in der IT, die Experten für ratsam halten, zu gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen und Verbraucher sollten vorausschauend handeln und sich darauf vorbereiten PbD-Konzepte, den Grundsatz der Datenminimierung, die Einwilligung betroffener Personen und des Datenschutzes umzusetzen. (OE)

Andy Green ist Senior Digital Content Producer bei Varonis (www.varonis.de).

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