Gefahren durch betriebliche Altersversorgung

Tipps zur Absicherung

15.10.2007
Aus einem attraktiven Vorsorgemodell für den Geschäftsführer kann vor allem für kleine Unternehmen schnell eine finanzielle Bedrohung entstehen. Klaus Günther erklärt, wie man beide Seiten absichert.

Pensionszusagen gelten seit Langem als nützliches Instrument zur betrieblichen Altersversorgung von GmbH-Geschäftsführern. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen: Der Begünstigte erhält Anspruch auf eine lebenslange Zusatzrente, die Gesellschaft bildet in ihrer Bilanz eine Pensionsrückstellung und mindert damit ihren zu versteuernden Gewinn.

Die Kehrseite der Medaille: Wenn eine Pensionszusage mangelhaft ausfinanziert ist, kann aus dem attraktiven Vorsorgemodell eine finanzielle Bedrohung für das Unternehmen werden. Die Konsequenzen sind vielen Gesellschaftern und Managern nicht bewusst. Denn von den bundesweit etwa 445.000 GmbHs mit einem Jahresumsatz von weniger als 25 Millionen Euro ist nach Expertenschätzung nur jede zweite mit ausreichenden Reserven für die Altersversorgung der Geschäftsführer ausgestattet. Der Barwert der Pensionszusage ist oft nur zu 50 bis 60 Prozent durch Rückdeckungen abgesichert. In solchen Fällen muss die Versorgung eines ehemaligen Geschäftsführers im Leistungsfall zu wesentlichen Teilen aus liquiden Mitteln seines ehemaligen Arbeitgebers finanziert werden ohne zeitliche Befristung.

Kapitalbedarf übersteigt Bilanzrückstellung

Viele Unternehmer glauben, mit einer Rückdeckungsversicherung, die der Höhe der Pensionsrückstellung entspricht, sei eine Versorgungszusage voll ausfinanziert. Ein gefährlicher Irrtum, denn in der Praxis übersteigt der tatsächliche Kapitalbedarf für die Altersversorgung eines Geschäftsführers die bilanzielle Rückstellung bei Weitem. Dafür sind Unterschiede bei den Kalkulationsgrundlagen verantwortlich: Die Heubeck-Richttafeln, die als verbindliche Grundlage für die Berechnung der Pensionsrückstellung dienen, unterscheiden sich von den Sterbetafeln der Versicherer, die von einer wesentlich höheren durchschnittlichen Lebenserwartung und einer viel geringeren durchschnittlichen Kapitalverzinsung ausgehen. Die Konsequenz: Um eine Pensionszusage voll auszufinanzieren, muss die Ablaufsumme der Rückdeckungsversicherung wesentlich höher ausfallen als der Heubeck-Barwert.

Grundsätzlich sollten Unternehmen die Ausfinanzierung einer Pensionszusage so frühzeitig wie möglich planen. Doch selbst wenn der Renteneintritt des Begünstigten schon kurz bevorsteht, gibt es noch Möglichkeiten, die Situation zu entschärfen:

1. Rückdeckungsversicherung erhöhen

Die Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage kann auch nachträglich aufgestockt und damit dem tatsächlichen Kapitalbedarf angepasst werden. Positiver Nebeneffekt: Durch dieses Vorgehen erhöht sich auf der Aktivseite der Bilanz das Gegengewicht zur Pensionsrückstellung in den Passiva. Das Unternehmen kann ein besseres Rating nach Basel II erzielen.

2. Rentenversicherung abschließen

Pensionszusagen können, statt durch Kapitalversicherungen, auch mit Rentenprodukten abgesichert werden. In diesem Fall zahlt der Versicherer für den Begünstigten eine lebenslange Rente. Der Vorteil für das Unternehmen: Bei dieser Variante ist das Langlebigkeitsrisiko des Geschäftsführers abgedeckt. Die Gefahr, dass der Kapitalstock zu seinen Lebzeiten aufgezehrt wird, besteht nicht.

3. Zusagen beitragsorientiert gestalten

Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, Pensionszusagen nicht leistungs-, sondern beitragsorientiert zu definieren. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, regelmäßig einen bestimmten Betrag für die Altersversorgung des Mitarbeiters aufzuwenden, der lediglich Anspruch auf eine Garantieleistung und die gutgeschriebenen Überschussanteile verbrieft. Bei dieser Gestaltungsform, die durch das Altersvermögensgesetz von 2001 ermöglicht wurde, kann im Unternehmen keine Unterfinanzierung entstehen. Außerdem ist es möglich, die Versicherung beitragsfrei zu stellen, ruhen zu lassen und die Zusage auf den Wert der prämienfreien Versicherung zu begrenzen, wenn der Begünstigte das Unternehmen vorzeitig verlässt. Bei dieser Variante kann es in keinem Fall zu einer Unterdeckung kommen.

4. Auslagerung der Pensions-verpflichtung (Enthaftung)

Wenn ein Unternehmen veräußert werden soll, der Kaufinteressent die Pensionsverpflichtungen aber nicht übernehmen möchte, kann die Auslagerung in ein externes Versorgungswerk sinnvoll sein. Pensionszusagen können zum Beispiel auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse übertragen werden. Diesen komplizierten Rechtsvorgang beherrscht jedoch nur eine kleine Zahl von spezialisierten Dienstleistern. Dazu gehört die Gerling Pensions-Management GmbH.

5. Liquidationsversicherung

Möchten die Gesellschafter das Unternehmen hingegen aufgeben und finden keinen Käufer, kann eine Liquidationsversicherung erforderlich sein. Denn eine Liquidation ist rechtlich nur dann möglich, wenn keine größeren Verbindlichkeiten hierzu zählen auch Pensionsverpflichtung des Unternehmens offen bleiben. Demnach erfordert die Liquidation eine vollständige vorherige Ausfinanzierung von Pensionszusagen. Diese Voraussetzung kann durch eine Liquidationsversicherung erfüllt werden.

Die Bedürfnisse des Geschäftsführers dürfen die finanzielle Stabilität der Firma nicht gefährden.
Die Bedürfnisse des Geschäftsführers dürfen die finanzielle Stabilität der Firma nicht gefährden.
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Obwohl es durchaus möglich ist, Versäumtes nachzuholen, sollten Pensionszusagen immer möglichst frühzeitig und bedarfsgerecht ausfinanziert werden. Um die vorteilhafteste Variante auszuwählen, können Gesellschafter und Geschäftsführer auf die Unterstützung erfahrener Dienstleister wie Gerling zurückgreifen. Aussitzen lassen sich die Probleme in keinem Fall. Denn selbst wenn der Geschäftsführer auf einen Teil seines Pensionsanspruchs verzichtet, um sein Unternehmen vor Liquiditätsengpässen zu schützen, folgen steuerliche Nachteile: Das Finanzamt wertet diesen Schritt als verdeckte Einlage in das Unternehmen. Dann muss der Pensionär die Leistungen, auf die er verzichtet hat, auch noch versteuern.

Klaus Günther

ist seit 1974 bei der Gerling Lebensversicherungs-AG tätig. Seit 1992 leitet er als Abteilungsdirektor die Abteilung "Produktmanagement betriebliche Altersversorgung (bAV)". Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem steuer- und arbeitsrechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung, die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung sowie arbeitgeber-finanzierte Versorgungslösungen.

Kontakt und Infos:

www.gerling.de

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