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Tipps zur Beschäftigung von Praktikanten

12.12.2011
Was aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten ist, sagt Stefan Schlöffel.
Arbeitgeber müssen zwischen Pflicht- und freiwilligen Praktika unterscheiden.
Arbeitgeber müssen zwischen Pflicht- und freiwilligen Praktika unterscheiden.

Häufig werden in Unternehmen Praktikanten beschäftigt, ohne zu wissen, wie das Praktikantenverhältnis rechtlich einzuordnen ist. Es stellt sich die Frage, ob es sich um ein Arbeits- oder ein Berufsausbildungsverhältnis handelt, ob eine Vergütungspflicht besteht und ob die Praktikanten sozialversicherungsrechtlich anzumelden sind.

Der folgende Beitrag soll einen Überblick geben und macht insbesondere die Unterschiede zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika deutlich.

1. Definition

Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerbs praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken benötigt. Der Ausbildungszweck steht damit im Vordergrund. Die Vergütung ist der Höhe nach deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt.

Demgegenüber ist der Arbeitnehmer, aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Deshalb ist auch ein Praktikant wie ein Arbeitnehmer zu vergüten, wenn bei einem als "Praktikum" bezeichneten Arbeitsverhältnis die Arbeitsleistung den Ausbildungszweck überwiegt. Es gilt der all-gemeine Grundsatz: "Es ist nicht entscheidend was draufsteht, sondern was drin ist."

Zu unterscheiden sind Pflichtpraktika und freiwillige Praktika. Pflichtpraktika sind beispielsweise geregelt im Schul- oder Hochschulrecht oder auch in Studienordnungen. Freiwillige Praktika werden häufig in den Schul- oder Semesterferien absolviert.

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