Datenschutzrecht beachten

Tipps zur Regelung des „digitalen Nachlasses“



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Jeder sollte zu Lebzeiten Regelungen dahingehend treffen, was mit seinen persönlichen Daten im Internet nach dem Tod passieren soll. Manfred Wagner sagt, worauf es ankommt.

Identitätsdiebstahl im Internet nimmt rasant zu. Daher stellt sich vermehrt die Frage, wie man dies selbst verhindern kann. Im Falle des Todes von Angehörigen müssen sich mit diesen Problemen jedoch die Erben befassen. Daher sollte man noch zu Lebzeiten auch Regelungen dahingehend treffen, was mit den Daten im Internet passieren soll.

Die Gefahr liegt darin, dass anhand von Sterbeanzeigen oder sonstigen Meldungen Kriminelle in Erfahrung bringen können, wer verstorben ist. Für solche Kriminelle ist es dann oftmals sehr leicht, herauszufinden, welche Accounts der Verstorbene im Internet unterhalten hat. Wenn in einem solchen Fall z. B. ein Account bei Amazon oder eBay gehackt würde, könnte anhand der dort hinterlegten Kreditkarteninformationen ein großer Schaden entstehen.

Mehr als 90 Prozent der deutschen Internetnutzer haben für den Schutz ihrer Daten nach dem Tod keine Vorsorge getroffen.
Mehr als 90 Prozent der deutschen Internetnutzer haben für den Schutz ihrer Daten nach dem Tod keine Vorsorge getroffen.
Foto: Marco2811 - Fotolia.com

Aber auch Konten bei Versicherungen oder Banken können von Erben schneller verwaltet und abgewickelt werden, wenn sie über die entsprechenden digitalen Zugangsdaten verfügen. Auch der Zugriff auf Online-Dienste, wie soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste, sollten den Erben ermöglicht werden, da ansonsten langwierige Verfahren folgen können, da viele Betreiber auf Verlangen der Erben die Konten nur löschen, wenn eine Sterbeurkunde oder ein Erbschein vorgelegt wird. Daher wäre es für die Erben einfacher, den jeweiligen Account mit den Zugangsdaten selbst löschen zu können.

Informationen fehlen

Nach einer repräsentativen Umfrage http://www.bitkom.org/de/presse/8477_82339.aspx im Auftrag des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) haben 93 % der Internetnutzer für den Fall ihres Todes den "digitalen Nachlass" nicht geregelt. 78 % geben an, dass sie ihren digitalen Nachlass gerne regeln würden, ihnen dafür aber Informationen fehlen.

Zurzeit gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Daher sollte jeder Inhaber von Accounts und Konten im Internet bzw. in digitaler Form bei verschiedenen Unternehmen seine Zugangsdaten wie E-Mail-Adresse, Account-Name und Passwörter zunächst schriftlich in einer Liste festhalten. Sodann sollte im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrages eindeutig festgelegt werden, ob und welche Daten gelöscht werden sollen oder welche Daten von wem verwaltet werden sollen.

Notarhinterlegung

Natürlich kann auch die spätere Einhaltung der Privatsphäre dadurch geregelt werden, dass bestimmte Daten, Dateien oder Datenträger, wie z. B. Smartphones, sofort von einem Notar oder Nachlassverwalter vernichtet werden müssen, ohne dass die Erben davon Kenntnis erhalten dürfen.

Sämtliche Zugangsdaten können auch bei einem Notar hinterlegt werden, der angewiesen werden kann, was damit nach dem Tod geschehen soll. Wichtig ist, dass hierbei die gesetzlichen Formvorschriften beachtet werden, die bei Testamenten und Erbverträgen die Schriftform erfordern oder auch eine notarielle Beurkundung vorschreiben.

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