Tips für die Praxis

24.09.1998

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im August 1997 Ausbildungsverordnungen für vier neue Berufe im Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik erlassen. Das Angebot wurde erweitert um die Ausbildungen zum/zur IT-System-Elektriker/Elektrikerin, Fachinformatiker/in, IT-System-Kaufmann/frau und Informatikkaufmann/frau. Die betriebliche Ausbildung richtet sich nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dort ist geregelt, wer ausbilden darf und welche betrieblichen Voraussetzungen der Arbeitgeber erfüllen muß.Zum Beispiel muß im Unternehmen das Tätigkeitsumfeld (dazu gehören Werkzeuge, Geräte, bürotechnische Einrichtungen und zusätzliche Ausbildungsmittel wie Lehrgänge, Programme oder Übungsstücke) vorhanden sein, in dem der Auszubildende sich bestimmte Kenntnisse aneignen kann. Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendige Lehrzeit einzuhalten. Zwar sind nicht alle Unternehmen in der Lage die erforderlichen fachlichen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen nachzuweisen. Doch durch die Zusammenarbeit mehrerer Firmen in Sachen Ausbildung können auch Betriebe ausbilden, die alleine nicht alle Inhalte vermitteln könnten, so ein Ratschlag der Industrie- und Handelskammern. (ch)

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