TKüV: Komprom bei Netzüberwachung

09.07.2001
Ende vergangener Woche war es soweit: Die öffentliche Anhörung zum Thema Telekommunikationsverordnung TKüV (ComputerPartner berichtete) fand im Unterausschuss für Neue Medien des Bundestages statt.Den Vertretern des Bundes wurden teure Kostenvoranschläge für die Netzüberwachung sowie Konzepte rund um das Thema Sicherheit im Internet präsentiert. Tobias Gramm, Justiziar bei UUNet, machte deutlich, das die Umsetzung der TKüV bei dem Prov mit 60 Millionen Mark allein für die Anschaffung der erforderlichen Geräte zu Buche schlage. Schon bei Nutzern, die sich über Internet-by-Call ins Netz einwählen sei eine überwachung kompliziert und verfassungsmäßig bedenklich, so Gramm. Dem kostspieligen Mehraufwand stünde letztendlich kein Plus an Erkenntn für die Strafverfolger gegenüber. Auch der Informatikprofessor Andreas Pfitzmann äußerte seine Bedenken. Die Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ,Ina Pernice, forderte die Bundesregierung auf, den Entwurf der TKüV zurückzunehmen und die Gesetzesgrundlagen zu überprüfen.Jürgen-Peter Graf von der Bundesanwaltschaft in Kalsruhe kündigte angesichts der Aussagen und Schätzungen an, dass man "in der Tat über Modifizierungen der Technik reden" müsse. Als Komprom nannte er "mobile Anlagen" zur Netzüberwachung, die nur bei Bedarf an einzelnen Einwahlpunkten ins Netz installiert werden. (kat)

Ende vergangener Woche war es soweit: Die öffentliche Anhörung zum Thema Telekommunikationsverordnung TKüV (ComputerPartner berichtete) fand im Unterausschuss für Neue Medien des Bundestages statt.Den Vertretern des Bundes wurden teure Kostenvoranschläge für die Netzüberwachung sowie Konzepte rund um das Thema Sicherheit im Internet präsentiert. Tobias Gramm, Justiziar bei UUNet, machte deutlich, das die Umsetzung der TKüV bei dem Prov mit 60 Millionen Mark allein für die Anschaffung der erforderlichen Geräte zu Buche schlage. Schon bei Nutzern, die sich über Internet-by-Call ins Netz einwählen sei eine überwachung kompliziert und verfassungsmäßig bedenklich, so Gramm. Dem kostspieligen Mehraufwand stünde letztendlich kein Plus an Erkenntn für die Strafverfolger gegenüber. Auch der Informatikprofessor Andreas Pfitzmann äußerte seine Bedenken. Die Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ,Ina Pernice, forderte die Bundesregierung auf, den Entwurf der TKüV zurückzunehmen und die Gesetzesgrundlagen zu überprüfen.Jürgen-Peter Graf von der Bundesanwaltschaft in Kalsruhe kündigte angesichts der Aussagen und Schätzungen an, dass man "in der Tat über Modifizierungen der Technik reden" müsse. Als Komprom nannte er "mobile Anlagen" zur Netzüberwachung, die nur bei Bedarf an einzelnen Einwahlpunkten ins Netz installiert werden. (kat)

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