Keine Unfallrente für Hinterbliebene

Tödlicher Unfall unter Alkoholeinfluss

19.09.2011

Alkoholmissbrauch ist eigenverantwortliche Schädigung

Denn Alkoholmissbrauch stelle eine eigenverantwortliche Schädigung dar. Unterlasse es der Arbeitgeber, diesen während der Arbeitszeit zu unterbinden, führe dies allenfalls zu einer untergeordneten Mitverursachung. Eine maßgebliche Verletzung der Fürsorgepflicht käme nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz geduldet und keinerlei Schutzvorkehrungen gegen das anschließende Benutzen eines Pkw im verkehrsuntüchtigen Zustand getroffen hätte. Mit dem erteilten Alkoholverbot, einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und dem Bereitstellen alkoholfreier Getränke habe der Arbeitgeber des Verstorbenen jedoch die gebotenen Schutzmaßnahmen ergriffen.

Wie bei Kenntnis des Arbeitgebers von einer Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers zu entscheiden wäre, ließen die Richter dahinstehen, da hierfür im konkreten Fall keine Anhaltspunkte vorlägen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Dr. Meyer empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Michael Meyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leiter des VdAA-Fachausschusses "Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung”, c/o Dr. Meyer Fachanwälte, Frankfurter Straße 49, 63263 Neu-Isenburg, Tel.: 06102 7886-0, E-Mail: drmeyer@meyfa.de, Internet: www.meyfa.de

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