TOP EU: EuGH erklärt EU-Roamingverordnung für rechtmäßig

08.06.2010
LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Roamingverordnung für rechtmäßig erklärt. Die Europäische Kommission habe das Recht gehabt, Obergrenzen für die Gebühren festzulegen, die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden für das Nutzen ausländischer Mobilfunknetze in Rechnung stellen, entschied der EuGH am Dienstag. Die Verordnung stehe im Einklang mit dem europäischen Binnenmarkt.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Roamingverordnung für rechtmäßig erklärt. Die Europäische Kommission habe das Recht gehabt, Obergrenzen für die Gebühren festzulegen, die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden für das Nutzen ausländischer Mobilfunknetze in Rechnung stellen, entschied der EuGH am Dienstag. Die Verordnung stehe im Einklang mit dem europäischen Binnenmarkt.

Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange hatten gegen die Verordnung geklagt. Die EU habe unzulässig in den freien Markt eingegriffen. Seit Einführung der Verordnung 2007 sind die Gebühren für mobile Gespräche in ausländischen Handynetzen deutlich gesenkt worden.

"Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts", sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom AG am Dienstag zu Dow Jones Newswires. Zu den finanziellen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf den Ex-Monopolisten wollte er sich nicht äußern.

Webseite: http://curia.europa.eu -Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com (Matthias Karpstein hat zu diesem Bericht beigetragen). DJG/DJN/has/brb Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

TOP EUROPA - die wichtigsten europäischen Nachrichten des Tages. Sie erhalten an jeden Börsentag gegen 09:30, 13:30 und 18:00 Uhr jeweils eine Selektion der durchschnittlich fünf Top-News des Tages. Bei Fragen senden Sie bitte eine Mail an topnews.de@dowjones.com.

Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite