Hausverbot

Torwand-Aktion von Media Markt wird zum Eigentor

17.06.2013
In Aachen hat ein Amateurfußballer bei der Werbeaktion von Media Markt so erfolgreich auf die Torwand geschossen, dass ihn die Marktleitung vom Preisschießen ausgeschlossen hat.
Zu viel Erfolg schadet: Dany Ward wurde von der Leitung des Media Markts in Aachen vom Preisschießen ausgeschlossen.
Zu viel Erfolg schadet: Dany Ward wurde von der Leitung des Media Markts in Aachen vom Preisschießen ausgeschlossen.
Foto: Media Markt

Mit einer solchen Treffsicherheit hatte die Elektronikkette Media Markt wohl nicht gerechnet: In Aachen hat ein Amateurfußballer bei einer Werbeaktion so erfolgreich auf eine Torwand geschossen, dass ihn die Marktleitung von dem Preisschießen ausschloss.

Bei der Aktion konnten Kunden nach dem Einkauf pro Kassenbon einen Schuss auf die Torwand abgeben. Wer traf, erhielt das Geld für die gekauften Artikel zurück.

Bei dem Kunstschützen handelt es sich um den 33-jährigen Dany Ward, der in seiner Freizeit beim Fußball-Siebtligisten Arminia Eilendorf spielt und auch Co-Trainer der 1. Mannschaft ist. Zunächst hatte er nur für sich selbst geschossen – mit mehrfachem Erfolg. Dann trat er für eine ältere Dame an – und hatte wieder Erfolg. Immerhin ging es um 2.400 Euro, wie die "Aachener Zeitung" berichtete. Als er schließlich mit mehrere Bekannten zu einem Großeinkauf kam, ließ ihn die Marktleitung nicht mehr an die Torwand.

Rote Karte gezeigt

Es sei der Eindruck entstanden, dass der Einkauf nicht in einer haushaltsüblichen Größenordnung gelegen habe, sagte eine Sprecherin der Elektronikkette in Ingolstadt. Zudem hätten sich Gerüchte verdichtet, der Fußballer habe Kunden angeboten, für sie zu schießen und dann den Gewinn zu teilen. Das weist der Mann aber entschieden zurück.

Media Markt habe ihm nun das Angebot gemacht, noch einmal einzukaufen und anschließend auf die Wand zu schießen, sagte die Sprecherin. Einen Betrag in Höhe des Gewinns würde das Unternehmen dann für einen karitativen Zweck spenden. Was er mit dem Gewinn mache, bleibe ihm überlassen.
Ob das Torwand-Verbot rechtens ist, erfahren Sie hier. (dpa/tö)

Zur Startseite