Transportkosten: Kaskoversicherung muss nicht alles bezahlen

25.04.2003
Macht ein Autofahrer gegen seine Kaskoversicherung Schadenersatzansprüche wegen eines Kfz-Totalschadens geltend, dann muss die Kaskoversicherung grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Für Fracht- oder Transportkosten des beschädigten Kfz muss die Versicherung nicht aufkommen. Etwas anderes gilt nur bei Nutzfahrzeugen, wenn die Feststellung, ob Totalschaden vorliegt oder nicht, nur in einer entlegenen Fachwerkstatt getroffen werden kann. In diesem Fall muss die Kaskoversicherung auch die Transportkosten ersetzen, selbst wenn sich nachträglich die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur herausstellen sollte (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 U 174/00). (jlp)

Macht ein Autofahrer gegen seine Kaskoversicherung Schadenersatzansprüche wegen eines Kfz-Totalschadens geltend, dann muss die Kaskoversicherung grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Für Fracht- oder Transportkosten des beschädigten Kfz muss die Versicherung nicht aufkommen. Etwas anderes gilt nur bei Nutzfahrzeugen, wenn die Feststellung, ob Totalschaden vorliegt oder nicht, nur in einer entlegenen Fachwerkstatt getroffen werden kann. In diesem Fall muss die Kaskoversicherung auch die Transportkosten ersetzen, selbst wenn sich nachträglich die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur herausstellen sollte (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 U 174/00). (jlp)

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