Treueprämie mit zeitlicher Befristung

19.09.2002

Auch nach der Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind Treueprämien im Rahmen eines Abonnements nicht uneingeschränkt zulässig. Solche Treueprämien können dann gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (UWG) verstoßen, wenn hiervon eine übertriebene Anlockung ausgeht und die Treueprämie mit einer zeitlichen Befristung versehen ist, die den Durchschnittskunden zu einer überdurchschnittlich häufigen Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung zwingt, weil er nur dann die begehrte Treueprämie erhal-ten kann (Oberlandesgericht Jena, Az.: 2 U 362/01). (jlp)

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