Trotz schlechter Leistung: Gehaltserhöhung darf nicht verweigert werden

28.04.2005
Ein Mitarbeiter darf nicht von einer allgemeinen Gehaltserhöhung ausgenommen werden. Auch dann nicht, wenn seine Leistung zu wünschen übrig lässt.

Einzelne Arbeitnehmer dürfen nicht von einer allgemeinen Lohnerhöhung ausgenommen werden, das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt (Az. 9Ca 4725/04). So darf ein Arbeitgeber schlechte Leistungen nicht bestrafen, indem er ihm diese allgemeine Lohnerhöhung verweigert.

Die Richter sprachen mit dieser Begründung einem Buchhalter eine dreiprozentige Gehaltserhöhung zu, die der Arbeitgeber verweigert hatte. Dabei ließen sie auch nicht gelten, dass sich die Firmenleitung auf ein betriebsinternes Bewertungsschema berief. Damit dieses wirksam werde, müsse zumindest der Betriebsrat bei der Erstellung der Regeln mitgewirkt haben, so die Begründung. (mf)

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