Typhoon-Streit: Anubis überzieht Händler mit Abmahnwelle

22.08.2006
Stein des Anstoßes sind die CPU-Kühler "Big Typhoon" und "Mini Typhoon" von Thermaltake. Wie die Taiwan-Firma erst von ihren Partnern erfahren haben will, überrollt Anubis sie nun mit einer Abmahnwelle wegen Verletzung der Rechte an dessen Markennamen "Typhoon".

Stein des Anstoßes sind die CPU-Kühler "Big Typhoon" und "Mini Typhoon" von Thermaltake. Wie die Taiwan-Firma erst von ihren Partnern erfahren haben will, überrollt Anubis sie nun mit einer Abmahnwelle wegen Verletzung der Rechte an dessen Markennamen "Typhoon".

Wie Manfred Pieper, Marketing Manager der Themaltake Germany GmbH, ComputerPartner gegenüber beklagte, sei Anubis alias Typhoon nie an sie herangetreten, um die Markenrechte an dem Namen Typhoon geltend zu machen.

Stattdessen habe Anubis gleich alle Fachhändler gegen eine Zahlung von 4.800 Euro abgemahnt, welche die CPU-Kühler Big Typhoon und Mini Typhoon von Thermaltake führen. Den Streitwert beziffert Pieper auf 150.000 Euro.

Ein Statement von Anubis liegt bisher noch nicht vor. Aber immerhin ist das Typhoon-Unternehmen heute (22.08.06) per Fax an Thermaltake herangetreten.

70 E-Mails und eine große Zahl von Telefonanrufen habe Thermaltake in der Sache erhalten.

Manche Fachhändler sähen die 4.800 Euro, die sie an Anubis zahlen sollen, schon als "existenzbedrohend". Einige hätten ihrerseits gesagt, dass sie in dem Fall auch auf Produkte der Anubis-Marke Typhoon verzichten würden. Ob das im Sinne von Anubis sein kann?

Thermaltake Deutschland hat auf der eigenen Homepage bereits ein Statement veröffentlicht. Darin heißt es, dass das Unternehmen rechtlichen Beistand eingeschaltet habe, um die eigenen Partner in diesem Fall zu unterstützen.

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