Über Präsentationspodest gestolpert

26.10.2000

Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses oder Ladengeschäfts erstreckt sich darauf, dass die dem Publikumsverkehr geöffneten Räume während der Geschäftszeiten frei von Gefahren sind. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten in den Räumen bewegen kann und sich keinen unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht. Dabei hat der Geschäftsinhaber zu beachten, dass im Fall eines großen Kundenandrangs die freie Sicht auf in Bodennähe befindliche Gegenstände eingeschränkt sein kann. Außerdem muss er berücksichtigen, dass der Kunde vornehmlich nach den in Augenhöhe aufgestellten Waren Ausschau hält. Dies schließt aber nicht aus, dass der Geschäftsinhaber im Verkaufsraum ein Präsentationspodest aufstellen kann. Hebt sich ein solches Podest farblich vom Boden ab und stürzt hier ein Kunde, dann haftet der Ladeninhaber nicht, weil sich nur das allgemeine Lebensrisiko für den Kunden verwirklicht hat (Oberlandes- gericht Frankfurt/Main, Az.: 3 U 87/99). (jlp)

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