Überlassen des eBay-Accounts an Dritte

16.11.2005
Wer einem Dritten den eigenen eBay-Account zum Kauf von Waren überlässt, haftet auch für die reingestellten Angebote.

Wer seinen eBay-Account einer Dritten Person zum Verkauf von Waren überlässt, ist trotzdem dazu verpflichtet, zu überprüfen. welche Waren dort angeboten werden. Kommt der Account-Inhaber dieser Pflicht nicht nach, kann es teuer für ihn werden: Falls der "Untermieter" sich der Verletzung von Markenrechten schuldig macht, kann der Account-Inhaber dafür mitverantwortlich gemacht werden (OLG Frankfurt, Az. 6 W 20/05). (mf)

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