Übermüdung am Fahrzeugsteuer

09.01.2003

Dem Mieter eines Fahrzeuges kann kein grob fahrlässiges Verhalten für einen Kfz-Unfall vorgeworfen werden, wenn er infolge Übermüdung die Gewalt über das Mietfahrzeug verliert und von der Fahrbahn abkommt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Fahrzeugführer sich über deutliche Vorzeichen einer Ermüdung bewusst hinwegsetzt. Dies muss dann aber die Mietwagenfirma oder deren Kaskoversicherung beweisen, was naturgemäß äußerst schwierig ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 10 U 13/01). (jlp)

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