Überraschung nach Unternehmenskauf

23.08.2001

Bei Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens oder von GmbH-Geschäftsanteilen trifft den Verkäufer im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjekts durch den Kaufinteressenten diesem gegenüber eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Erfüllt der Verkäufer diese Pflichten nicht, dann kann der Käufer entweder am Vertrag festhalten und zusätzlich Schadenersatz beanspruchen oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 32/00). (jlp)

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