Überteuerter Service

12.03.1998

Ein alltägliches Mißgeschick: Man harrt vor der eigenen Wohnungstür, kommt allerdings nicht hinein, weil der Schlüssel unauffindbar ist. Im vorliegenden Fall stand ein Autohändler vor seinen verschlossenen Geschäftsräumen. Der herbeigerufene Schlüsseldienst war sofort zur Stelle und erledigte innerhalb weniger Minuten den Auftrag. Als dem Geschäftsmann dann aber eine Rechnung über 330 Mark präsentiert wurde, staunte er nicht schlecht. Neben dem Arbeitslohn forderte der Schlüsseldienst nämlich noch einen Nachtzuschlag, Pkw-Bereitstellungskosten, eine Sofortdienstzulage und Kosten für Spezialwerkzeuge.Der Händler zahlte nicht und ließ sich statt dessen verklagen. Abgesehen von der Nachtzulage strich das Gericht kurzerhand die anderen berechneten Posten. Begründung: Derartige Zulagen seien so ungewöhnlich, daß kein Kunde mit ihnen rechnen muß. Da der Schlüsseldienst ein Notdienstunternehmen sei, ist es nicht zulässig, eine Sofortdienstzulage zu erheben. Spezialwerkzeuge gehören zur Grundausstattung eines jeden Schlüsseldienstes und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Die Pkw-Bereitsstellungskosten sind bereits in den Monteurs- und Wegekosten enthalten. Dem Schlüsseldienst wurden daher nur 250 Mark zuerkannt (Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 31 C 63/98-44 n.rk.). (jlp)

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