Jahresabschluss

Übertreiben Sie's nicht mit der Offenlegung

12.02.2009
Viele Unternehmen unterschätzen die Auswirkungen ihrer Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger.

Jahresabschlüsse werden zu einem immer wichtigeren Aushängeschild gegenüber Banken, Lieferanten und Kunden. Viele Geschäftspartner nutzen die Internetadresse www.ebundesanzeiger.de, um sich eigenständig ein Bild von der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu machen. Firmen kommen der Publizitätspflicht mehrheitlich erst kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist nach. Termindruck führt leicht dazu, dass Unternehmen übereilt zu viele Informationen veröffentlichen. Letztlich aber ist die Form der Außendarstellung entscheidend für den künftigen Geschäftserfolg. Die Publizitätspflicht sollte daher mit Weitblick und Kalkül erfüllt werden. Nicht für jedes Unternehmen gelten die gleichen Offenlegungspflichten. Firmen können die gesetzlichen Differenzierungen und Gestaltungsspielräume zu ihrem Vorteil nutzen.

In der Praxis bieten sich kaum Möglichkeiten, die Offenlegungspflicht gänzlich zu vermeiden. Die Überlegung, dass etwa ein vermögensloser Verwandter die vollumfängliche und persönliche Haftung übernimmt, ist kaum realistisch und wenig seriös. "Viele Unternehmen können allerdings die Art und Form der Offenlegung firmenindividuell optimieren", betont Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas Stamm von der DHPG Dr. Harzem & Partner KG. Es kann sich anbieten, ein Unternehmen in viele Gesellschaften aufzusplitten und gleichzeitig eine Einbeziehung in einen Konzernabschluss zu vermeiden. So lassen sich die für die jeweilige Größenklasse der Einzelgesellschaft geltenden Erleichterungen bei der Publizitätspflicht umfassend ausschöpfen. Je nach Unternehmensstruktur kann es auch vorteilhaft sein, die Darstellung eines zusammenfassenden Konzernabschlusses zu wählen. Dadurch können einzelne Gesellschaften gegebenenfalls von der gesetzlichen Offenlegungspflicht befreit werden.

Einmal publizierte Firmendetails bleiben auf Dauer einsehbar und können nachträglich nur bei formellen Fehlern revidiert werden. Es empfiehlt sich, die Publizitätsanforderungen systematisch zu analysieren und vorausschauend zu erfüllen. "Für kundige Geschäftspartner zählt nicht nur der einzelne Jahresabschluss, sondern auch eine plausible Darstellung über mehrere Wirtschaftsjahre", bestätigt DHPG-Berater Stamm.

So geben Unternehmen richtig Auskunft

Jahresabschlüsse sollten frühzeitig auf eine Veröffentlichung hin vorbereitet werden. So entsprechen Unternehmen der gesetzlich geforderten Transparenz, ohne hohe Bußgelder zu riskieren. Zudem lassen sich sensible Geschäftsinformationen weitgehend schützen.

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