Umsatzrückgänge rechtfertigen keine Mietminderung

07.03.2006
Der Vermieter eines Ladens ist nicht für das Geschäftskonzept des Mieters verantwortlich.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung klargestellt, dass Umsatzrückgänge bei Ladenlokalen in Einkaufszentren nicht eine Mietminderung rechtfertigen (Az.: I-24 U 223/04). Auch wenn die Umsätze nach anfänglichen Steigerungen kontinuierlich zurückgehen, muss ein Mieter eines Ladenlokals die volle Monatsmiete entrichten. Zwar habe der Vermieter das Recht, die Werthaltigkeit eines Ladenlokals und auch seine zukünftige Vermietbarkeit zu erhalten. Damit übernehme er aber nicht eine "Gewährleistung" dafür, dass sein Konzept aufgehe. (tf/mf)

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