Verpackungsmüll und Verpackungs-Recycling

Umweltbundesamt empfiehlt neue Pflichten für Online-Marktplätze

18.11.2020
Das seit knapp zwei Jahren geltende Verpackungsgesetzt zeigt zwar Wirkung, dennoch will der Chef des Umweltbundesamts nachlegen, um die Recycling-Quote insbesondere im Online-Handel zu erhöhen.
Trotz gesetzlicher Maßnahmen und Vorgaben nimmt der Verbrauch von Verpackungen in Deutschland Jahr für Jahr zu. Auch daher denkt das Umweltbundesamt nun darüber nach, Online-Marktplätze dazu zu verpflichten, ihre Verkäufer strenger zu prüfen.
Trotz gesetzlicher Maßnahmen und Vorgaben nimmt der Verbrauch von Verpackungen in Deutschland Jahr für Jahr zu. Auch daher denkt das Umweltbundesamt nun darüber nach, Online-Marktplätze dazu zu verpflichten, ihre Verkäufer strenger zu prüfen.
Foto: Dmitri Ma - shutterstock.com

Seit knapp zwei Jahren soll das Verpackungsgesetz dafür sorgen, dass sich Unternehmen an den Kosten fürs Recycling-System beteiligen. Nun haben die Verantwortlichen eine insgesamt positive Bilanz gezogen. Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt allerdings neue Pflichten für Online-Marktplätze vor, um noch mehr Recycling zu erreichen. Die neuen Regelungen hätten zu mehr wiederverwerteten Verpackungen geführt und viel mehr Hersteller beteiligten sich, teilten das UBA und die Zentrale Stelle Verpackungsregister am Mittwoch mit.

Im Anfang 2018 eingeführten Verpackungsregister haben sich demnach inzwischen knapp 200.000 Unternehmen registriert, gut 17 Prozent mehr als 2019. Damit beteiligen sich heute rund drei Mal so viele Unternehmen am Recycling-System wie noch vor vier Jahren. Das Register ist öffentlich, sodass Unternehmen prüfen können, ob die Konkurrenz auch zahlt. Rund 80 bis 90 Prozent der beteiligten Verpackungen gehen derzeit auch tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung, wie das Umweltbundesamt betonte.

Onlineplattformen sollen Verkäufer überprüfen

UBA-Präsident Dirk Messner kann sich aber mehr vorstellen - etwa, Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Pflicht zu nehmen. "Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden", sagte er.

Entwicklung der in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle seit 1991.
Entwicklung der in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle seit 1991.
Foto: Umweltbundesamt

Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen sich an den Kosten fürs Entsorgen und Verwerten beteiligen. Dafür zahlen sie Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme wie den Grünen Punkt. Das ist schon lange Pflicht, es machten aber längst nicht alle mit. Nun melden sie dem Verpackungsregister ihre Verpackungsmengen un auch die Dualen Systeme liefern Daten. Diese werden abgeglichen. So fallen Schummeleien auf.

6.000 Ordnungswidrigkeiten festgestellt

Inzwischen finanzieren den Angaben zufolge mehr als 75 Prozent aller Verpackungen das System mit der gelben Tonne und dem gelben Sack. Fast 6.000 Ordnungswidrigkeiten seien an Vollzugsbehörden abgegeben worden oder dafür in Vorbereitung. "Die Daten zeigen, dass die Produktverantwortung für Verpackungen wieder einen hohen Stellenwert bekommen hat", sagte Gunda Rachut, Vorständin der für die Zentrale Stelle Verpackungsregister zuständigen Stiftung.

Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, empfiehlt, "dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben."
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, empfiehlt, "dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben."
Foto: Susanne Kambor / Umweltbundesamt

Neu geregelt ist auch, dass die dualen Systeme die Gebühren günstiger machen müssen für Verpackungen, die recyclingfreundlich designt sind. Dafür wurden Mindeststandards entwickelt, an denen Hersteller sich orientieren können. "Wir hoffen, dass nun auch die kleineren Hersteller ihre Verpackungslösungen besser auf das Recycling vorbereiten können", sagte Rachut.

227,5 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf

Der Verbrauch von Verpackungen in Deutschland nimmt Jahr für Jahr zu. 2018 erreichte die Müllmenge erneut ein Rekordhoch: 18,9 Millionen Tonnen fielen an, rechnerisch 227,5 Kilogramm pro Kopf. Es gebe Möglichkeiten, entgegenzusteuern, sagte UBA-Chef Messner: "Viele Produkte können auch mit weniger Verpackung oder sogar unverpackt verkauft werden, etwa große Teile des Obst- und Gemüsesortiments im Supermarkt." (dpa/pma)

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