Unbefugter Zugriff auf E-Mails

23.03.2006

Das Arbeitsgericht Aachen hat die Kündigung eines Systemadministrators für rechtens erklärt, der unbefugten Zugriff auf fremde E-Mails genommen hat (Az.: 7 Ca 5514/04).

Der Mitarbeiter war Systemadministrator. Ihm war es zwar technisch möglich, auf den E-Mail-Verkehr im Unternehmen zuzugreifen. Dies war allerdings arbeitsrechtlich ausdrücklich untersagt. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten las der Administrator E-Mails. Da der Administrator versehentlich eine Lesebestätigung ausgelöst hatte, flog der unberechtigte Zugriff auf.

Das Arbeitsgericht Aachen sah die fristlose Kündigung als berechtigt an. Der Mitarbeiter habe in schwer wiegender Weise seine vertraglichen Pflichten verletzt. Ein Arbeitgeber muss darauf vertrauen können, dass ein Systemadministrator dienstlich anvertraute Daten nicht zweckwidrig nutzt.

RA Thomas Feil

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