Und er strahlt doch! Gericht bestätigt zu hohe Em des "Volks-PC" von Plus

02.12.2002
Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Hamburg dem "Volks-PC" von Plus zu hohe Strahlungswerte bescheinigt und damit die Berichterstattung unserer Schwesterzeitschrift PC Welt bestätigt. Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit zwischen dem Magazin und dem Unternehmen 4MBO, dem Hersteller des über die Supermarktkette vertriebenen Rechners (wir berichteten).Das Magazin hatte in der Ausgabe 12/2002 berichtet, dass der Anfang Oktober erhältliche Computer mit der offiziellen Bezeichnung "PCVO" die gesetzlich zugelassenen Strahlungswerte massiv überschreite und die CE-Kennzeichnung zu Unrecht trage. Die Zeitschrift berief sich auf Testergebn zweier unabhängiger Untersuchungslabors. 4MBO nahm das nicht so hin und legte seinerseits einen Prüfbericht eines anderen Testlabors vor, wonach der Volks-PC die Strahlungsuntersuchungen einwandfrei bestanden habe. Gleichzeitig erwirkte 4MBO mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die PC-Welt, dass diese die Behauptung über den Volks-PC nicht mehr verbreiten dürfte. Zu guter Letzt mischte sich auch der Branchendienst Heise online in die Diskussion ein und behauptete, dass die von der PC-Welt präsentierten Testprotokolle gefälscht seien.Nach Entstehen des Streitfalls kam es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg. Dort legte die PC Welt Prüfberichte zweier weiterer Labors vor. Auch diese hatten überhöhte Strahlungswerte beim PCVO nachgewiesen. Daraufhin wurde die Einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift aufgehoben.Die Entsche des Landgerichts bedeutet innerhalb weniger Tage schon den zweiten Rückschlag für 4MBO. Erst vor kurzem hatte der Media-Markt einen anderen Rechner aus dem Hause 4MBO aus den Regalen genommen, der in einem Test der Computerbild die Strahlungswerte nicht eingehalten hatte (wir berichteten). Man darf gespannt sein, ob auch der ab heute bei Plus erhältliche Nachfolger des Volks-PC die Grenzwerte überschreitet. (tö)

Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Hamburg dem "Volks-PC" von Plus zu hohe Strahlungswerte bescheinigt und damit die Berichterstattung unserer Schwesterzeitschrift PC Welt bestätigt. Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit zwischen dem Magazin und dem Unternehmen 4MBO, dem Hersteller des über die Supermarktkette vertriebenen Rechners (wir berichteten).Das Magazin hatte in der Ausgabe 12/2002 berichtet, dass der Anfang Oktober erhältliche Computer mit der offiziellen Bezeichnung "PCVO" die gesetzlich zugelassenen Strahlungswerte massiv überschreite und die CE-Kennzeichnung zu Unrecht trage. Die Zeitschrift berief sich auf Testergebn zweier unabhängiger Untersuchungslabors. 4MBO nahm das nicht so hin und legte seinerseits einen Prüfbericht eines anderen Testlabors vor, wonach der Volks-PC die Strahlungsuntersuchungen einwandfrei bestanden habe. Gleichzeitig erwirkte 4MBO mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die PC-Welt, dass diese die Behauptung über den Volks-PC nicht mehr verbreiten dürfte. Zu guter Letzt mischte sich auch der Branchendienst Heise online in die Diskussion ein und behauptete, dass die von der PC-Welt präsentierten Testprotokolle gefälscht seien.Nach Entstehen des Streitfalls kam es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg. Dort legte die PC Welt Prüfberichte zweier weiterer Labors vor. Auch diese hatten überhöhte Strahlungswerte beim PCVO nachgewiesen. Daraufhin wurde die Einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift aufgehoben.Die Entsche des Landgerichts bedeutet innerhalb weniger Tage schon den zweiten Rückschlag für 4MBO. Erst vor kurzem hatte der Media-Markt einen anderen Rechner aus dem Hause 4MBO aus den Regalen genommen, der in einem Test der Computerbild die Strahlungswerte nicht eingehalten hatte (wir berichteten). Man darf gespannt sein, ob auch der ab heute bei Plus erhältliche Nachfolger des Volks-PC die Grenzwerte überschreitet. (tö)

Zur Startseite